Das Gemeindewappen von GERSTUNGEN

Wappenbeschreibung

Das Wappen zeigt auf grünem Grund einen silbernen Storch mit roten Beinen und rotem Schnabel in einem goldenen Nest im Schildfuß stehend, im Schnabel eine goldene, abwärtshängende Ähre haltend, links oben begleitet von einem silbernen schrägrechten, zweimal geteilten Wellenbalken, im Eck darüber ein sechsstrahliger goldener Stern.

Zur Wappengeschichte

Die erste gesicherte Kunde vom Horsten des Storches liefert uns eine Darstellung der Schlossgebäude aus der Amtsbeschreibung des Amtmannes Daniel Götzel aus dem Jahre 1700. Deutlich ist auf dem Turm das Nest zu sehen. Auch das älteste erhaltene Siegel des Amtes Gerstungen, das heute im Heimatmuseum aufbewahrt wird, beweist sein Vorhandensein. Der schwere eiserne Petschaft zeigt in tiefer Gravur die Gebäude des Schlosses und der Kirche und auf dem Turmgiebel einen gut erkennbaren Storch. Die umlaufende Schrift lautet: "Amt und Marktflecken Gerstungen, Anno 1800". Spätere Siegel und die diesen folgenden Stempel zeigen dann nur noch die Gestalt des Storches.

Er wird bald von fast allen Institutionen in Gerstungen übernommen. Es scheint überhaupt so, dass der Storch etwa um die Jahrhundertwende zum beliebtesten Symbol geworden ist. Er taucht in der Folgezeit überall auf, findet sich gedruckt auf Postkarten, im Kopf der "Werra-Zeitung", auf Andenken, Töpferstücken, Kirmesfahnen und auf denen der Handwerkerinnungen und Vereine.

Wie mag es nun gekommen sein, dass die Gestalt des majestätischen Vogels einen solchen Siegeszug durch fast alle Bereiche Gerstungens antreten und auch zum Wahrzeichen der örtlichen Verwaltungen werden konnte? Die Gemeinde Gerstungen hat nie ein Stadtrecht besessen. Das ihr von Großherzog Karl-Friedrich zugedachte ging durch die Kurzsichtigkeit der Bürger verloren. Es wurde danach an Berka/Werra vergeben. Gerstungen blieb Marktflecken. Ein Wappen stand also nicht zur Verfügung. Auch gab es keine adeligen Grundherrn, denn Land und Dorf waren Staatsbesitz. Zuerst gehörten sie dem Kloster Fulda und ab 1402 zu Thüringen, später Sachsen - Weimar. Die ansässigen Adligen hatten Funktionen in Regierung und Verwaltung oder wohnten als Pächter hier. So stand auch keines ihrer Wappen zur Verfügung, das man hätte auf den Orten übertragen können. Aber es gab jenen schönen Vogel, der dem Ort so lange treu geblieben war, und dessen dekorative Gestalt vielseitig verwendbar war und geradezu für ein Siegel geschaffen schien. So wurde der Storch zum Wahrzeichen Gerstungens. Er war aber keineswegs als Wappen zu betrachten, auch wenn er oft als solches bezeichnet wird. Seine Gestalt auf dem Siegel ist eigentlich schwarz-weiß und kommt nur in zeichnerischen Umrissen vor. Bislang gab es allerdings farbige Darstellungen, doch halten ihre Ausmalungen den Gesetzen der Heraldik in keiner Weise stand. Sie waren willkürlich und stellen nur die natürliche Farbe des Tieres dar. 

Anlässlich der 1250-Jahrfeier im Jahre 1994 beauftragte die Gemeinde Gerstungen ein einschlägiges Designerbüro mit der Gestaltung eines Gemeindewappens nach den Grundsätzen der Heraldik. Die nunmehr gültige Variante wurde ausgewählt und durch das Innenministerium des Landes Thüringen genehmigt. Es zeigt den von Alters her auf dem Schlossturm und nach dessen Einsturz auf dem neu geschaffenen Ziergiebel nistenden Storch, stehend, mit einer Gerstenähre im Schnabel. Letztere stellt den Bezug zum Ortsnamen her. Das Grün des Untergrundes mit dem silbernen Wellenband bedeuten die Werra, welch hier eine breite Wiesenaue durchfließt. Hier findet der Storch im Gras, in Teichen und Entwässerungsgräben einen Großteil seiner Nahrung.