Ablesung der Hauptwasserzähler
Für die Erstellung der Wasser-/Abwasserverbrauchsabrechnungen 2022 ist es notwendig, die Haupt-Wasserzähler und wenn vorhanden, die Zuschlags-/Abzugswasserzähler (Zisterne, Garten, Brunnen usw.) abzulesen.
Wir bitten den Gemeindebediensteten bzw. den Beauftragten der Gemeindewerke Gerstungen zu den unten aufgeführten Zeiten freien Zugang zu Ihren Wasserzählern zu gewähren.
Sollten Grundstückseigentümer/Besitzer/Bewohner im genannten Zeitraum nicht zu Hause sein, können die Wasserzählerstände auch selbstständig abgelesen und dem Eigenbetrieb übermittelt werden.
Hierzu stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung;
Meldung über die Homepage des Eigenbetriebes Gemeindewerke Gerstungen (www.gemeindewerke-gerstungen.de) unter der Rubrik „Wasserversorgung"
- E-Mail an sseidel@gerstungen.de und aschneider@gerstungen.de
- WhatsApp unter der Telefonnummer: 0160/40 84 096
(Sendung eines Fotos des Wasserzählers, auf welchem Stand und Wasserzählernummer deutlich zu erkennen sind) - Fax unter der Fax-Nummer 036922/245 501
- Meldung per Post an den Eigenbetrieb Gemeindewerke Gerstungen, Wilhelmstr. 45, 99834 Gerstungen
Sollten Sie dem Ableser eine Nachricht mit dem eigenständig abgelesenen Zählerstand auf dem Grundstück hinterlassen, so bitten wir diese gut sichtbar anzubringen.
Aus verwaltungstechnischen Gründen können keine Zählerstände telefonisch übermittelt werden. Wir weisen darauf hin, dass nur Wasserzählerstände in der Abrechnung berücksichtigt werden, die uns bis zum 13.01.2023 vorliegen. Ansonsten wird der Wasserverbrauch für 2022 geschätzt.
Ablesetermine:
Gerstungen inklusive aller seiner Ortsteile Neustädt, Sallmannshausen, Unterellen, Lauchröden, Oberellen, Marksuhl, Förtha, Eckardtshausen, Burkhardtroda, Lindigshof und Wolfsburg-Unkeroda
27.12.2022 bis zum 13.01.2023 zwischen 9.00 und 20.00 Uhr
Die Ablesung betrifft nur die Hauptwasserzähler als Übergabestelle von der Gemeinde sowie zusätzliche Zuschlags-/Abzugswasserzähler (Zisterne, Garten, Brunnen usw.) Die Zwischenzähler bzw. Wohnungszähler werden gegebenenfalls von den Vermietern bzw. Wohnungsverwaltungen abgelesen.
Wir möchten die Halter von Großvieh daran erinnern, die entsprechenden Nachweise für 2022 (Bescheide der Tierseuchenkasse) für den Abwasserabzug dem Eigenbetrieb ebenfalls bis zum 13.01.2023 vorzulegen, da diese Mengen sonst nicht in der Abrechnung für 2022 berücksichtigt werden können.
Die Gemeindewerke Gerstungen wünschen allen Bürgern ein Frohes und besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes und glückliches Jahr 2022.