Vergabe von gemeindeeigenen Baugrundstücken im Wohngebiet "Mittelweg"

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Die Gemeinde Gerstungen veräußert im B-Plangebiet „Mittelweg“ in der Gemarkung Untersuhl insgesamt 25 Baugrundstücke. Die Grundstücke in diesem Gebiet sind für eine Wohnbebauung vorgesehen. Konkrete Angaben können dem Bebauungsplan „Mittelweg – 1. Änderung“ auf der Homepage der Gemeinde entnommen werden (z.B. max. 2 Vollgeschosse) oder bei der Gemeinde erfragt werden.

Informationen zur Vergabe

Die im Plan dargestellten gemeindeeigenen Baugrundstücke Nr. 1 - 25 werden seit Januar 2024 öffentlich ausgeschrieben.

Die Grundstücke werden voll erschlossen verkauft. Im Kaufpreis sind daher die Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und dem Baugesetzbuch (BauGB) enthalten. Diese umfassen den Erschließungsbeitrag (Straße), den Kanalnetzbeitrag sowie die anliegenden Grundstücksanschlüsse für Trinkwasser und Abwasser. Weitere Versorgungsleitungen wie Strom und Telekommunikation liegen im Straßenraum an. Die Kosten für diese Hausanschlüsse trägt der Käufer selbst.

Mit Abschluss des Grundstückskaufvertrages übernimmt der Käufer die Verpflichtung, das erworbene Grundstück innerhalb einer Frist von maximal 6 Jahren mit einem Wohnhaus entsprechend den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes zu bebauen und bezugsfertig herzustellen. Die Gemeinde Gerstungen behält sich das Recht zum Wiederkauf des Bauplatzes gem. §§ 456 ff. BGB bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung vor.

Mit Angebotsabgabe ist eine aktuelle Finanzierungsbestätigung eines Kreditinstitutes oder ein Vermögensnachweis vorzulegen.

Mindestgebote

Grundstücke Nr. 1 bis Nr. 5  violett 105 € / m²
Grundstücke Nr. 6 bis Nr. 27 rot 78 €/ m² 

 

Bauplatz-Nr.
ca. Quadratmeter
Bauplatz-Nr.
ca. Quadratmeter
1 1.724 13 571
2 1.478 14 582
4 1.015 15 580
5 1.095 16 511
6 699 17 528
9 809 18 567
10 793 19 584
11 621 22 718
12 702 23 854
    24 565
    25 651
    26 685
    27 758

 

Erforderliche Unterlagen zur Einreichung des Angebotes:

  • Kaufpreisgebot
  • Darlegung der zukünftigen Nutzung
  • Finanzierungsbestätigung über den Kaufpreis


Ihr schriftliches Kaufangebot senden Sie bitte, inkl. der geforderten Unterlagen und unter Angabe der Flurstücks-  oder Bauplatznummer, an die

Gemeinde Gerstungen
Wilhelmstraße 53
Abt. Liegenschaften
99834 Gerstungen

Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde Gerstungen nicht verpflichtet ist, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen.

Für weitere Auskünfte zu den Baugrundstücken steht Ihnen die Liegenschaftsverwaltung unter der Telefonnummer: 036922/245420 oder per Mail an liescha@gerstungen.de [liescha@gerstungen.de] zur Verfügung.

Nähere Informationen zum Bebauungsplan erhalten Sie in der Bauverwaltung unter der Telefonnummer 036922/245402 oder per E-Mail an bau@gerstungen.de [bau@gerstungen.de].