Amtliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Nahversorgungszentrum Gerstungen“

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen hat am 10.12.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Gemeinde Gerstungen für das Sondergebiet (SO) gemäß § 11 BauNVO „Nahversorgungszentrum Gerstungen“ mit Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Das ca. 14.515 m² umfassende Plangebiet befindet sich zwischen den Ortsteilen Gerstungen und Untersuhl und wird von der Straße „Im Feld“ erschlossen. Es liegt auf einer Höhe von ca. 215 m über NHN und steigt nach Westen hin unmerklich an. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 211/5, 212/4, 212/7, 213/4, 214/2, 216/1 und 216/2 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 219/1 in der Flur 2 der Gemarkung Untersuhl. Weiterhin umfasst der Geltungsbereich Teilflächen der Flurstücke 211/4, 212/3 und 238/5 in der Flur 2 der Gemarkung Untersuhl zum Zwecke des Anschlusses an öffentliche Straßenverkehrsflächen.

Allgemeiner Zweck der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Schaffung von Bauplanungsrecht zur Errichtung von zwei großflächigen Einzelhandels-Märkten und zugehörigen Nebenanlagen wie Stellplätzen, Einkaufswagenboxen und sonstigen für den Betrieb der Märkte erforderlichen Nebenanlagen. Am Planstandort befindet sich ein PENNY-Markt mit einer Verkaufsfläche von 831 m². Dieser Markt soll zurückgebaut werden und durch einen Neubau mit einer Verkaufsfläche von maximal 1.010 m² ersetzt werden. Darüber hinaus ist es das Ziel der Planung, am Planstandort einen REWE-Markt mit einer Verkaufsfläche von maximal 2.000 m² zu errichten.

Für den räumlichen Geltungsbereich ist der untenstehende Lageplan maßgebend.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird auf Grundlage des § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Für die Planung ist keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erforderlich.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Nahversorgungszentrum Gerstungen“ erfolgt gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durch Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und den zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan erstellten Fachgutachten im Internet. Alle ausliegenden Unterlagen sind auf der Internetseite der Gemeinde Gerstungen unter https://www.gerstungen.de/de/bplaene-im-verfahren.html einzusehen und können heruntergeladen werden.

Die Entwurfsunterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden in der Zeit vom 24.01.2025 bis einschließlich 28.02.2025 auf der Internetseite der Gemeinde Gerstungen bereitgehalten.

Zusätzlich liegen die Unterlagen zur Einsichtnahme im Bauamt der Gemeinde Gerstungen Zimmer 3.16, Wilhelmstraße 53, 99834 Gerstungen, während folgender Zeiten

Dienstag          9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag     9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag             9:00 - 12:00 Uhr

 

öffentlich aus. Es besteht in der Bauverwaltung Gelegenheit zur Erörterung des Planes.

Darüber hinaus besteht für jedermann die Möglichkeit, die Unterlagen in der Bibliothek Marksuhl, Bahnhofstraße 1, 99834 Gerstungen einzusehen. Die zusätzliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 24.01.2025 bis 28.02.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten;

 

Montag            9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag      9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

 

Eine Information über die planerischen Absichten ist hier nicht möglich.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Gerstungen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Gerstungen ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

BILD: Übersichtslageplan mit Geltungsbereich (rot umrandet) des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Sondergebiet „Nahversorgungszentrum Gerstungen“ der Gemeinde Gerstungen (Kartengrundlage: Übersicht DTK; Quelle: GDI-Th ohne Maßstab)

 

Gerstungen, den 24.01.2025                                                                             Siegel

 

D. Steffan
Bürgermeister