Aufhebung Abkochgebot für soziale Einrichtungen im Versorgungsgebiet Gerstungen
Information der Gemeindewerke Gerstungen
mit Schreiben vom 05.06.2024 (Anlage) wurde durch das Gesundheitsamt das Abkochgebot für soziale Einrichtungen im Versorgungsgebiet Gerstungen vom 01.06.2024 mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Die gemeinsam mit dem Gesundheitsamt festgelegten Sofortmaßnahmen zur Beseitigung der minimalen Grenzwertüberschreitung bei drei mikrobakteriellen Parametern im Ortsnetz Gerstungen / Untersuhl haben zum Erfolg geführt.
Alle aktuellen Befunde entsprechen den Vorgaben der Trinkwasserverordnung und sind als Anlage beigefügt.
Es wird nochmal darauf hingewiesen, dass es sich nur um das Versorgungsgebiet Gerstungen mit Untersuhl handelte. In allen anderen Ortsteilen kam es zu keiner Grenzwertüberschreitung gemäß Trinkwasserverordnung.
Diese Versorgungsgebiete sind technisch vom Ortsnetz Gerstungen getrennt.