Beginn der Angelsaison 2020 - nur mit gültigem Thüringer Fischereischein

Das Thüringer Fischereigesetz sowie die Thüringer Fischereiverordnung in der aktuell geltenden Fassung regeln die Ausstellungen von Fischereischeinen.

Der Vierteljahresfischereischein berechtigt zum Fischen ohne Sachkundenachweis mit der Handangel und darf Personen, die mindestens das 14. Lebensjahr erreicht haben, einmal jährlich ausgestellt werden. Eine wiederholte Beantragung im Kalenderjahr in einer anderen Thüringer Behörde ist nicht erlaubt. Falschaussagen werden mit Geldstrafen geahndet. Mit der Erteilung des Vierteljahresfischereischeins wird die Broschüre „Das Angeln mit dem Vierteljahresfischereischein im Freistaat Thüringen“ ausgehändigt, die zu studieren ist.

Der Vierteljahresfischereischein soll der Tourismusförderung dienen sowie Interessierte an die Angelfischerei heranführen. Wird das Interesse geweckt, kann man über Angelvereine und den Schulungen zum Fischereischein weitergehende Kenntnisse und Techniken zum Fischfang erlangen. Unabhängig vom ausgestellten Vierteljahresfischereischein ist für die Ausübung der Fischerei an einem konkreten Gewässer natürlich die privatrechtliche Erlaubnis des Fischereiberechtigten oder Pächters nötig.

Folgende Fischereischeingebühren sind vom Freistaat Thüringen festgesetzt:

Fischereischeingebühren

Jahresfischereischein                     17,50€
Fünfjahresfischereischein              37,00 €
Zehnjahresfischereischein             58,00 €
Fischereischein auf Lebenszeit   220,00 €
Jugendfischereischein                    10,00 €
Vierteljahresfischereischein           19,00 €


Für die erstmalige Ausstellung von Fischereischeinen (außer Jugendfischereischein und Vierteljahresfischereischein) ist die Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses sowie des Personalausweis notwendig. Ein aktuelles Passfoto ist bei der erstmaligen Ausstellung als auch bei neu ausgestellten Dokumenten erforderlich.

Beantragen Sie Ihren Thüringer Fischereischein künftig im

Bürgerservicebüro, Markt 13,

zu folgenden Sprechzeiten:

Dienstag        09.00 – 12.00 / 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag   09.00 – 12.00 / 14.00 – 16.00 Uhr
Freitag           09.00 – 12.00 Uhr

Tel. 036922-245-88


Bürgerservicestelle Marksuhl, Bahnhofstr. 1

Montag                       09.00 - 12.00 / 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag                 09.00 - 12.00 / 14.00 - 18.00 Uhr

Tel. 036922-245-85