Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge zur Bürgermeisterwahl im Februar
a) Der Wahlausschuss der Gemeinde Gerstungen hat in seiner Sitzung am 23.01.2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Gerstungen am 25.02.2024 als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.
b) Die in Spalte 6 angegebene Antwort bezieht sich auf die Erklärung des Bewerbers zu der Frage nach § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtung zusammengearbeitet hat.
Listen-Nr. |
Kennwort(Name der Partei oder Wählergruppe) |
Kurzbe-zeichnung |
Name, Vornameder Bewerber entsprechend der Reihenfolge im Wahlvorschlag |
Wohnort |
Antwort der Bewerber zu b) |
1 | Christlich Demokratische Union Deutschland | CDU | Steffan, Daniel | Hörselberg-Hainich | nein |
2 |
Liste für alternative Demokratie | LAD | Griebel, Markus | Gerstungen | nein |
Die Wahl wird als Mehrheitswahl mit Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt.
Jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen.
Gerstungen, 24.01.2024
Annette Schaub
Gemeindewahlleiterin