Dorferneuerung und Dorfentwicklung in Wolfsburg–Unkeroda - Fördermittel für private Bauvorhaben für Dach, Fassade und vieles mehr
Im Rahmen der Dorferneuerung und Dorfentwicklung können Sie noch bis 2022 eine Förderung von 35 % bzw. eine Fördersumme von max. 15.000,00 € pro Objekt für ihre Baumaßnahme erhalten. Förderfähig können Maßnahmen an der Außenhülle von Bestandsgebäuden, Maßnahmen an Nebenanlagen wie Einfriedungen, Tore und Höfe sowie Rückbau und Ersatzneubau sein.
Bei der Planung und Abwicklung des Fördervorhabens hilft Ihnen ein Architekt. Er berät Sie hinsichtlich Ihres geplanten Bauvorhabens, gibt Hinweise zu baugestalterischen und fördertechnischen Aspekten und steht Ihnen von der Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis unterstützend zur Seite. Lassen Sie sich im Laufe des Jahres beraten und stellen Sie den Förderantrag zum 15.01. des nächsten Jahres.
Bei Interesse melden Sie sich bitte bei:
IPU GmbH
Beratendes Planungsbüro
Dipl.-Ing. Colleen Michler
Freie Architektin
Tel.: 036458-30706
Email: info@architektur-cmi.de oder
Gemeindeverwaltung Gerstungen
Bauverwaltung
Tel.: 036922/ 24537
bau@gerstungen.de