Ehrungen von Alters- und Ehejubiläen
In der Gemeinde Gerstungen gehört es zur Tradition, dass die Bürgermeisterin bzw. ein Stellvertreter oder in den Ortsteilen die Ortsteilbürgermeister/innen bei Alters- und Ehejubiläen gratuliert und Glückwünsche übermittelt.
Wir bitten daher alle Eheleute, die 2020 den 60., 65., 70., oder 75. Hochzeitstag begehen und eine offizielle Gratulation wünschen, ihr Ehejubiläum frühzeitig anzumelden. Weiterhin sind wir bei sogenannten „unrunden“ Jubiläen, wie z. B. bei 67 ½ Jahren (Steinerne Hochzeit) auf einen Hinweis durch die Jubilare, Verwandte, Freunde oder Bekannte angewiesen. Dies sollte mindestens einen Monat vorher, unter Vorlage der Heiratsurkunde, in der Gemeindeverwaltung Gerstungen oder in der Servicestelle Marksuhl erfolgen. Eheleute, die in Gerstungen geheiratet haben, müssen sich nicht extra melden, da diese Jubiläen durch das Standesamt der Gemeinde Gerstungen bereits erfasst sind. Bei Altersjubiläen bedarf es ebenso keiner Antragstellung.
Auf Grund der demografischen Entwicklung und der Vereinheitlichung der Gratulationen in den Ortsteilen wird allen Bürgerinnen und Bürgern, die ab 2020 das 85. bzw. 95 Lebensjahr vollenden nur noch per Glückwunschkarte gratuliert. Weiterhin entfällt das Präsent zur Goldenen Hochzeit. Wir bitten um Verständnis.
Widerspruch zur Weitergabe der Daten
Die Daten werden durch das Einwohnermeldeamt übermittelt (§ 50 Abs. 2 und 5 BMG). Es besteht für Sie die Möglichkeit, der Weitergabe Ihrer Meldedaten beim Einwohnermeldeamt oder in der Servicestelle Marksuhl zu widersprechen (Übermittlungssperre).