Hinweise an Hundehalter

Informationen des Ordnungsamtes

luna an leineluna an leine

 

Aufgrund vermehrter Beschwerden werden alle Hundehalter nochmals darauf hingewiesen, dass gemäß Ordnungsbehördlicher Verordnung der Gemeinde Gerstungen alle Hunde innerhalb der geschlossenen Ortslage an der Leine zu führen sind.

Auf Spielplätzen ist das Mitführen von Hunden untersagt. Generell dürfen Tiere nur so gehalten werden, dass andere nicht gefährdet oder belästigt werden.

Auch dürfen Straßen und öffentliche Anlagen nicht durch Hundekot verunreinigt werden. Der Halter ist zur sofortigen Beseitigung verpflichtet. Im Gemeindegebiet stehen dafür sogar Entsorgungsstationen zur Verfügung.

Das Nichteinhalten der Regelungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Bitte beachten Sie die Hinweise im Hinblick auf einen respekt- und rücksichtsvollen Umgang gegenüber der Allgemeinheit und leisten zudem Ihren Beitrag zu einem sauberen Ortsbild.