Hinweise zu Ruhezeiten

Die Gartensaison hat begonnen...

 

Endlich wird das Wetter besser, die Sonne scheint und so beginnt das Werkeln in den Gärten. Die Gartengeräte, wie Rasenmäher und Co., kommen wieder zum Einsatz. Aber dies sind nicht immer angenehme oder wenigstens erträgliche Geräusche, gerade wenn diese zur Mittags- oder Abendruhe auftreten.

Sicher ist es nicht immer einfach, wenn man berufstätig ist, den gesetzlichen Rahmen genau einzuhalten. Es sollte aber auch immer die andere Seite betrachtet werden, sobald man selber in den Genuss von Ruhe und Erholung kommen möchte.

Gemäß § 15 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Gerstungen gelten folgende

Ruhezeiten:

Werktags (Montag bis Samstag)   

13:00 Uhr bis 14:00 Uhr (Mittagsruhe) und

20:00 Uhr bis 22:00 Uhr (Abendruhe).

Während der Mittags- und Abendruhezeiten sind Tätigkeiten verboten, die die Ruhe unbeteiligter Personen stören. Die Einhaltung der Mittags- und Abendruhezeiten gilt nicht für Arbeiten und Betätigungen gewerblicher oder land- und forstwirtschaftlicher Art, wenn die Arbeiten üblich sind und insbesondere bei den ruhestörenden Arbeiten in geschlossenen Räumen (Werkstätten, Montagehallen, Lagerräumen u. a.) Fenster und Türen geschlossen sind.

Daneben gilt von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr die Nachtruhe gemäß § 7 der 4. Durchführungsverordnung zum Landeskulturgesetz.

An Sonn- und Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die die Feiertagsruhe beeinträchtigen grundsätzlich verboten.