Hinweise zum Umgang mit pflanzlichen Abfällen
Aus gegebenen Anlass wird in Bezug auf die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen sowie Baum- und Strauchschnitt auf Folgendes hingewiesen:
Das Anlegen von Lagerfeuern zur Verbrennung von pflanzlichen Abfällen sowie Baum- und Strauchschnitt ist gemäß Pflanzenabfallverordnung unzulässig.
Somit sind sämtliche pflanzliche Abfälle
- auf dem eigenen Grundstück im Rahmen der zulässigen Kompostierung
- in einer Biotonne (Beantragung beim Abfallwirtschaftszweckverband)
- in den Grünschnittschnittannahmestellen in Gerstungen oder Marksuhl
zu entsorgen.
Annahmestellen sind aktuell mittwochs von 13:00 bis 17:00 Uhr und samstags von 09:00 bis 13:00 Uhr geöffnet.
Wir bitten um Beachtung!
Ihr Ordnungsamt