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Hinweise zur Anmeldung von Veranstaltungen

Das Ordnungsamt der Gemeinde gibt dazu noch nachfolgende Empfehlungen:

Für unseren VERANSTALTUNGSKALENDER
sind bereits fleißig Termine gemeldet worden. Vielen Dank!!!
Das Ordnungsamt der Gemeinde gibt dazu noch nachfolgende Empfehlungen:
Nachdem nach der Corona-Zwangspause nun endlich wieder Feste in unseren Orten gefeiert werden können, möchten wir die Veranstalter auf Folgendes hinweisen:
Jede öffentliche Veranstaltung muss beim Ordnungsamt angezeigt werden!
Für Veranstaltungen, die im Freien oder in einem Festzelt auch nach 22:00 Uhr durchgeführt werden, sind Anträge auf Sperrzeitverkürzung zu stellen. Sollten für Veranstaltungen öffentliche Verkehrsflächen genutzt werden, sind zusätzlich verkehrsrechtliche Anträge einzureichen. Das gleiche gilt für Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen.
Für die Vornahme von Plakatierungen oder die Durchführung Brauchtumsfeuern sind ebenfalls gesonderte Anträge notwendig.
Alle Formulare der Gemeinde, des Wartburgkreises sind auf unserer Internetseite https://www.gerstungen.de/de/formulare.html sowie in unseren Bürgerbüros in Gerstungen und Marksuhl verfügbar.
Wir bitten die Veranstalter rechtzeitig, mindestens 2 Wochen vor der geplanten Veranstaltung, alle notwendigen Anträge einzureichen.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes gerne zur Verfügung.
Wir wüschen allen künftigen Veranstaltungen einen guten Verlauf.