Informationen zu Mäharbeiten an Uferböschungen
Gegenwärtig sind Mitarbeiter der Gemeinde Gerstungen - „Grün & Service“ und der Gewässerunterhaltungsverband u. a. auch mit Mäharbeiten an Uferböschungen beschäftigt, die in der Regel in den Monaten Mai bis Juni erfolgen.
Bei Fließgewässern handelt es sich nach dem Bundesnaturschutzgesetz um „geschützte Biotope“.
Ziel der jährlichen Mahd ist das Freihalten des Abflussquerschnittes, das Verhindern von Gehölzaufwuchs und das Erhalten einer geschlossenen Grasnarbe. Zudem soll sie auch der Erhaltung des Ausbauzustandes und einer naturnahen strukturellen Uferentwicklung dienen.
In der Regel wird bei der Mahd der direkte Bewuchs am Gewässerrand erhalten, denn er dient als Lebensraum und Versteck für viele Insekten, andere Kleintiere sowie als Fischunterstand.
Zusammenfassend ist eine Mahd an Fließgewässern in Ortslagen einmal pro Jahr aus genannten Gründen ausreichend:
- Hohes Gras behindert den Abfluss nicht und legt sich mit der Strömung um
- Fließgewässer sind Ökosysteme und Lebensräume
- Größerer Aufwuchs wird entfernt
- Optische Aspekte können nicht berücksichtigt werden und stehen den begrenzt zugewiesenen Finanzmitteln für Personal, Maschinen und Kraftstoff gegenüber
Wir bitten um Verständnis!