Informationen zur bevorstehenden Bundestagswahl

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Die Bundestagswahl findet am Sonntag, den 23. Februar 2025 statt.

Die Wählerinnen und Wähler erhalten in den nächsten Tagen ihre Wahlbenachrichtigungskarte. Mit dieser können sie am Wahltag in ihrem örtlichen Wahllokal wählen oder Briefwahlunterlagen beantragen.

Die Briefwahl wird jedoch erst zwischen dem 6. und 10. Februar 2025 möglich sein. Ein früherer Zeitpunkt ist leider nicht möglich, da die Stimmzettel erst gedruckt werden können, wenn die Wahlvorschläge zugelassen sind und am 30. Januar 2025 die Landeswahlausschüsse und der Bundeswahlausschuss über eventuelle Beschwerden entschieden haben. Nach Auslieferung der Wahlunterlagen an die Gemeindeverwaltung kann mit dem Versand der Briefwahlunterlagen an die Wählerinnen und Wähler begonnen werden.

Erfahrungsgemäß ist in diesem Zeitraum mit einem erhöhten Aufkommen beim Postdienstleister zu rechnen. Wer die mit den Postlaufzeiten verbundenen Unsicherheiten vermeiden möchte oder bis zur letzten Briefkastenleerung am Donnerstag vor der Wahl den Wahlbrief nicht absenden kann, sollte den Wahlbrief direkt bei der Gemeindeverwaltung Gerstungen, Wilhelmstraße 53, oder in unseren Bürgerservicebüros Gerstungen bzw. Marksuhl abgeben oder in die dortigen Briefkästen einwerfen.

In jedem Fall müssen alle Wahlbriefe spätestens am Wahltag, den 23. Februar 2025, um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten zuständigen Stelle eingegangen sein. Hierfür tragen die Wählerinnen und Wähler selbst Sorge.

Die Urnenwahl ist in Deutschland nach wie vor der vorrangige Weg der Stimmabgabe. Jeder Wahlberechtigte kann am Wahlsonntag im Zeitraum von 8:00 bis 18:00 Uhr in seinem örtlichen Wahllokal wählen.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Wahlbüro zur Verfügung.

Tel. 036922-2450