Mitteilungen aus dem Ordnungsamt
Mit Beginn der kalten Jahreszeit steigt das Unfallrisiko durch Vereisung und ersten Schnee vor allem auf Gehwegen.
Um Unfälle zu vermeiden, werden die Bürger auf Ihre Pflicht zur Straßenreinigung und Erfüllung des Winterdienstes gemäß den Regelungen der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Gerstungen hingewiesen.
Hiernach haben Anlieger eine regelmäßige Verpflichtung die Straßenreinging so durchzuführen, dass eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung infolge von Verunreinigungen oder Witterungseinflüsse vermieden oder beseitigt wird.
Bei Schneefall ist es wichtig, die Gehwege und Zugänge zu Überwegen vor Grundstücken so zu beräumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Dasselbe gilt bei Schnee- und Eisglätte. Hier sollen die Gehwege, Zugängen zu Überwegen, Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang mit geeignetem Streumaterial (nur in Ausnahmefällen mit Salz) so bestreut werden, dass „Rutschgefahren“ vermieden werden.
In diesem Sinne wünschen wir allen eine „rutschfreie“ und besinnliche Adventszeit!