Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Stichwahl am 24. April 2022
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 25. April 2022 folgendes Wahlergebnis festgestellt:
Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis:
A Wahlberechtigte insgesamt 7.688
B Zahl der Wähler 3.975
C Ungültige Stimmabgaben 21
D Gültige Stimmabgaben 3.954
Wahlbeteiligung: 51,7 %
Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:
Listen-Nr. | Kennwort des Wahlvorschlags der Partei/Wählergruppe/des Einzelbewerbers | Stimmen | % |
1 | Hartung, Sylvia (SPD/Freie Wähler) | 1.799 | 45,5 |
2 | Rommert, Tim (Bürger für die Gemeinde) | 2.155 | 54,5 |
zusammen | 3.954 |
Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf den Bewerber Tim Rommert (Bürger für die Gemeinde).
Damit ist er zum Bürgermeister gewählt.
Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem
Landratsamt Wartburgkreis, Kommunalaufsicht, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen)
wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Gerstungen, den 25. April 2022
Mathias Richter
Gemeindewahlleiter