Plakatierung von öffentlichen Veranstaltungen
Eine Information des Ordnungsamtes
Aus gegebenen Anlass möchten wir an dieser Stelle noch einmal auf die Plakatierungsrichtlinien hinweisen.
Um eine ordnungsgemäße Bewerbung von Veranstaltungen zu gewährleisten, bitten wir Sie entsprechende Plakatierungsanträge bei der Gemeinde zu stellen. Im Zuge der Genehmigung erhalten Sie Hinweise zu den zulässigen Plakatierungsmöglichkeiten.
Plakatierungen haben grundsätzlich so zu erfolgen, dass keine öffentlichen Einrichtungen beschädigt werden.
Auch sind die Wartehallen an den Bushaltestellen keine Plakatträger.