Schöffen gesucht!
Bewirb dich für das Schöffenamt...
In diesem Jahr sind gemäß Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) für die neue Amtszeit der Schöffen Wahlen durchzuführen.
Die Amtsdauer der gewählten Schöffen beträgt 5 Jahre und beginnt zum 1. Januar 2024. Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt.
Als Schöffen kommen Personen in Frage, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ihren Wohnsitz in der Gemeinde Gerstungen haben und am 01.01.2024 zwischen 25 und 70 Jahre alt sind.
Gesucht werden Frauen und Männer, die am Amtsgericht Eisenach sowie Landgericht Meiningen als Vertreterinnen/Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Interessenten können sich bereits jetzt bei der Gemeindeverwaltung Gerstungen, Wilhelmstraße 53, 99834 Gerstungen bewerben.
Bewerbungsformulare finden Sie im Anhang dieser Meldung.
Ausführlichere Informationen und Termine werden zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.
Alle Infos unter www.schoeffenwahl2023.de