Sonderfonds für Vereine in Not

Vor allem kleine und ländliche Vereine Thüringens sind durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie besonders betroffen. Um die Existenzbedrohung von diesen für den Freistaat so wichtigen Vereinen abzuwenden, legt die Thüringer Ehrenamtsstiftung einen Sonderfonds für Vereine in Not mit einer Gesamthöhe von 500.000 € auf.
Dabei beträgt die finanzielle Unterstützung maximal 4.000 € je Antragsteller.
Der Sonderfonds für Vereine in Not beginnt rückwirkend ab dem 28.03.2020 und ist bis zum 31.12.2020 befristet. Anträge können mehrfach bis zum 01.12.2020 gestellt werden.
Gern können Sie sich vor Antragsstellung oder bei Rückfragen telefonisch an die Mitarbeitenden der Thüringer Ehrenamtsstiftung wenden:
Thüringer Ehrenamtsstiftung
Löberwallgraben 8, 99096 Erfurt
Tel.: 0361/65736-62 oder -61
Mail: sonderfonds@thueringer-ehrenamtsstiftung.de

Zum Antragsformular und weitere Informationen
https://www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de/vereine-in-not/