Sperrung der Spielplätze ist aufgehoben
In Bezug auf die 9. Allgemeinverfügung des Wartburgkreises für das Gebiet des Wartburgkreises und der Stadt Eisenach zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 06. Mai 2021, ist die Schließung von Öffentlichen Spielplätzen im Wartburgkreis aufgehoben.
Des Weiteren ist die Pflicht zur Verwendung einer qualifizierten Gesichtsmaske in privat genutzten Kraftfahrzeugen für alle Mitfahrer, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und nicht dem Haushalt des Fahrers angehören, aufgehoben.
Hier geht's zur 9. Allgemeinverfügung des Wartburgkreises