Weiterer Erlass des Landesverwaltungsamtes zum Verhalten bezüglich des Coronavirus

Das LVA Thüringen hat die Festlegungen zu Veranstaltungen verschärft.
Das Wichtigste zusammengefasst:

- Veranstaltungen und Menschenansammlungen mit mehr als 50 Personen sind untersagt bzw. durch die Ordnungsbehörde aufzulösen
- Für Veranstaltungen unter 50 Teilnehmern gelten strenge Restriktionen, wobei zunächst auf die Notwendigkeit des Vorhabens abzustellen ist.
Auszuschließen sind Teilnehmer mit Symptomen einer Corona-Infektion, aber auch Personen mit jeglichen Erkältungssymptomen oder solche, die in den letzten 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind.
Die Räumlichkeiten müssen groß genug ( 4m²/Person)und gut belüftet sein.
Zu beachten ist ebenso der Teilnehmerkreis, vor allem hinsichtlich des Risikos für besonders gefährdete Personen. Selbstverständlich müssen die empfohlenen Verhaltensregeln wie Händehygiene, Abstand, Nies- und Husten-"Etikette" eingehalten werden.

Der Erlass gilt für angemeldete Veranstaltungen, müssen aber auch für private Feierlichkeiten oder Veranstaltungen beherzigt werden!
Jeder sollte sich fragen: Ist es wirklich nötig, eine Veranstaltung, eine Versammlung, eine Geburtstagsfeier, ein Freundestreffen durchzuführen oder kann dies verschoben werden? Wenn ja: Wer muss unbedingt erscheinen? Gibt es Risikoteilnehmer?
Ich appelliere an alle: Vermeiden Sie unnötige Sozialkontakte! Handeln Sie verantwortlich zum Schutz Ihrer Gesundheit und der Ihrer Mitmenschen!

Zum weiteren Vorgehen und der Regelungen infolge der Kindergartenschließungen wird es am Montag weitere Informationen geben. Es ist hilfreich, im Kindergarten den Bedarf an einer Notbetreuung anzumelden!

S.Hartung/Bürgermeisterin