Zum Start in die Wandersaison gibt uns das Thüringer Forstamt folgende wichtige Hinweise:

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Die meisten Naturfreunde haben sich an ein gut ausgebautes und meist bequem begehbares Netz von Wanderwegen und -pfaden gewöhnt. „Leider werden wir dies in Zukunft nicht mehr in allen Fällen gewährleisten können“, informiert Forstamtsleiter Ansgar Pape. „Die massive Vitalitätsverschlechterung der meisten Baumarten bis hin zu flächigem Absterben sorgen für einen deutlich erhöhten Anfall von Totholz.

Es wird zukünftig nicht mehr möglich sein, sämtliche genutzten Wanderwege und -pfade von herabgefallenen Ästen oder umgebrochenen Bäumen zu befreien. Wanderer und Radfahrer werden gebeten, sich auf die sich derzeit ändernde Situation einzustellen und auch mal mit im Weg befindlichen Hindernissen zu rechnen. Es sei noch nicht das Ende dieser Entwicklung“ , denn der Anfall von stehendem und liegendem Totholz als sog. waldtypische Gefahr wird weiter fortschreiten.

Laut Thüringer Waldgesetz ist das Betreten des Waldes zum Zweck der natur-verträglichen Erholung jedermann gestattet. Eine besondere Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflicht erwächst daraus für den Waldbesitzenden nicht. Das Betreten geschieht stets auf eigene Gefahr. Das gilt auch für gekennzeichnete Wege und Pfade.

Ansgar Pape/Forstamtsleiter