Nr. 23/2022 - Bauplätze "Bohngartenfeld I" im Ortsteil Marksuhl
Die Gemeinde Gerstungen als Eigentümerin verkauft nachfolgende Grundstücke in der Gemarkung Marksuhl.
Bauplatz | Flur | Flurstücks-Nr. | Größe |
Gäufeldener Straße 8 | 15 | 1993 | 461 m² |
Gäufeldener Straße 1 | 15 | 2022/2 | 503 m² |
Grundstücksbeschreibung:
Die Grundstücke liegen im Bebauungsplangebiet „Bohngartenfeld I“ im Ortsteil Marksuhl der Gemeinde Gerstungen. Die baulich nutzbaren Grundstücke sind unbebaut, vertragsfrei und können besichtigt werden. Bei den Grundstücken handelt sich um jeweils einen voll erschlossenen Bauplatz, d.h. die Versorgungsleitungen liegen im Straßenraum an. Die Kosten für die Hausanschlüsse, in der vom jeweiligen Versorgungs- bzw. Leitungsträger bestimmten Form, trägt der Bauherr / die Bauherrin selbst. Die Baugrundstücke sind gem. den Festsetzungen des Bebauungsplans mit einem Einfamilienhaus zu bebauen. Der Kaufvertrag wird eine Bauverpflichtung innerhalb von 3 Jahren beinhalten sowie den Weiterverkauf im unbebauten Zustand untersagen.
Mindestgebot: 76,00 €/m² (aktueller Bodenrichtwert)
Erforderliche Unterlagen zur Einreichung des Angebotes:
- Kaufpreisgebot
- Darlegung der zukünftigen Nutzung
- Finanzierungsbestätigung über den Kaufpreis
Ihr schriftliches Kaufangebot senden Sie bitte, inkl. der geforderten Unterlagen und unter Angabe der Flurstücks-Nr. oder Bauplatz-Nr. an die
Gemeindeverwaltung Gerstungen
Abt. Liegenschaften
Wilhelmstr. 53
99834 Gerstungen
Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde Gerstungen nicht verpflichtet ist, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen.
Für weitere Auskünfte zu den Baugrundstücken steht Ihnen die Liegenschaftsverwaltung unter der Tel.-Nr.: 036922 245-420 oder -422 oder per Mail an liescha@gerstungen.de
zur Verfügung.
Nähere Informationen zum Bebauungsplan erhalten Sie in der Bauverwaltung unter der Tel.-Nr. 036922 245-402 oder per E-Mail an bau@gerstungen.de