Nr. 07/2021 Verpachtung von Erholungsgrundstücken "Im Weihersgrund" in Marksuhl
Die Gemeinde Gerstungen verpachtet Gärten in der Anlage „Im Weihersgrund“ in Marksuhl.
Die bebauten oder unbebauten Parzellen mit einer Größe zwischen 146 m² und 677 m² unterliegen nicht dem Bundeskleingartengesetz. Die bebauten Grundstücke verfügen teilweise über Strom und Wasser. Diese Versorgungsverhältnisse sind pächterseitig abzuschließen.
Pachtkonditionen:
Der jeweilige Pachtzins ist abhängig von Größe, Bebauung und Zustand des Gartens.
Es erfolgt keine Verpachtung an Vereine.
Ihre Anfrage richten Sie bitte an:
Gemeindeverwaltung Gerstungen
Abt. Liegenschaften
Wilhelmstraße 53
99834 Gerstungen
Tel.: 036922 245-422 oder 421
E-Mail: liescha@gerstungen.de