1. Änderung Bebauungsplan Nr. 15 Gewerbegebiet „Oberhalb der Bahn“ der Gemeinde Gerstungen
Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss-Nr. GR/2022/Ö/039
Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen beschließt:
01 Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen beschließt die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses.
02 Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
03 Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 Gewerbegebiet „Oberhalb der Bahn“ [Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB], in der Fassung vom 30.09.2022, bestehend aus der Planzeichnung (M 1: 1.000) mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, als Satzung.
04 Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 Gewerbegebiet „Oberhalb der Bahn“ vom 30.09.2022 wird gebilligt.
05 Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 15 Gewerbegebiet „Oberhalb der Bahn“ [Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB] gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) bei der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Satzung darf frühestens nach Ablauf eines Monats, nachdem die Gemeinde die Eingangsbestätigung für die vorzulegende Satzung von der Rechtsaufsichtsbehörde erhalten hat, bekannt gemacht werden, sofern nicht die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung beanstandet. Dabei ist auch anzugeben, wo die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 15 Gewerbegebiet „Oberhalb der Bahn“ [Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB] mit der Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wurde die vorstehende Satzung der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Die Satzung tritt gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 15 Gewerbegebiet „Oberhalb der Bahn“ [Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB] einschließlich der Begründung in der Einheitsgemeinde Gerstungen, Bauamt, Zimmer 3.16, Wilhelmstraße 53, 99834 Gerstungen während der Öffnungszeiten
Montag 09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 09.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr
Freitag 09.00 – 12.00 Uhr
(außer feiertags) einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Anlagen:
Die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 15 Gewerbegebiet „Oberhalb der Bahn“ umfasst über den 1. Geltungsbereich hinaus einen 2., 3., 4., 5. und 6. Geltungsbereich für Kompensationsmaßnahmen. Die Lage der Geltungsbereiche ist in den nachfolgenden Lageplänen dargestellt.
Der 2. Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Gerstungen, Flur 4 und beinhaltet die Flurstücke 558/1 und 2195 (Ersatzmaßnahme E2 – Rekultivierung einer Streuobstwiese.
Der 3. Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Gerstungen, Flur 4 und beinhaltet das Flurstück 3261 (teilweise) (Ersatzmaßnahme E3 – Baum- und Strauchpflanzungen am Fuldaischen Berg).
Der 4. Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Neustädt, Flur 5 und beinhaltet die Flurstücke 524 und 525 (Ersatzmaßnahme E4 – Anlage eines aquatisch-amphibischen Lebensraumes).