Abschaffung des Kinderreisepasses zum 1. Januar 2024
Am 29.09.2023 hat der Bundesrat der Abschaffung des Kinderreisepasses zugestimmt, die der Bundestag im Juli beschlossen hatte. Danach dürfen ab dem 01.01.2024 Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Grund für die Abschaffung des Kinderreisepasses ist die kurze Gültigkeitsdauer von einem Jahr. Da einige Staaten bei der Einreise eine Restgültigkeit von drei bis sechs Monaten fordern, schränkt die kurze Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses die Verwendbarkeit ein. Bei Fernreisen war es für Familien in der Vergangenheit problematisch, da auf dem Kinderreisepass, der keinen Speicherchip enthält, unter anderem keine Fingerabdrücke hinterlegt sind und es für einige Reiseziele erforderlich ist, zusätzlich zum Kinderreisepass noch ein Visum zu beantragen.
Für Eltern entfällt nunmehr auch der enorme Aufwand regelmäßig, jährlich die Neubeantragung bzw. Verlängerung des Kinderreisepasses zu beantragen.
Künftig brauchen auch Kinder unter zwölf Jahren einen „normalen“ Reisepass oder Personalausweis. Für Reisen innerhalb der EU ist der Personalausweis vollkommend ausreichend. Bei Reisezielen über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Informationen, ob das Reisezielland einen Personalausweis oder Reisepass anerkennt, sind auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter Reise- u. Sicherheitshinweise zu finden.
Das Einwohnermeldeamt weist darauf hin, dass für Kinder unter zwölf Jahren eine kurzfristige Ausstellung von Reisedokumenten ab dem neuen Jahr nicht mehr möglich ist und somit die durchaus längeren Bearbeitungs- u. Lieferfristen der Bundesdruckerei zu berücksichtigen sind.
Die Gebühren für einen Personalausweis bis zum 24. Lebensjahr betragen aktuell 22,80 € und für einen Reisepass bis zum 24. Lebensjahr 37,50 €. Beide Dokumente besitzen eine Gültigkeit von sechs Jahren.
Bitte beachten Sie, dass sich das Aussehen von Säuglingen und Kleinkindern innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, so dass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument unter Umständen vor Erreichen des Gültigkeitsdatums nicht mehr möglich ist. In diesem Fall ist das Ausweisdokument unter Umständen vorzeitig ungültig geworden und es sollte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument beantragt werden.