Allgemeinverfügung über die Widmung von Straßen in der Gemeinde Gerstungen
„Heinrich-Heine-Straße“ – Wohngebiet Mittelweg
Gemäß § 6 Abs. 1 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) vom 07.05.1993 (GVBI. 1993, S. 273) in der derzeit geltenden Fassung und des Gemeinderatsbeschlusses 50-2021 vom 07.10.2021 wird nachstehender Straßenabschnitt dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
„Heinrich-Heine-Straße“ – Wohngebiet Mittelweg
Festsetzungen:
I. Klassifizierung
Der oben bezeichnete Straßenabschnitt ist Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 Thüringer Straßengesetz
II. Funktion
Der Straßenabschnitt dient als Anliegerstraße
III. Träger der Straßenbaulast
Gemeinde Gerstungen
Die Widmungsverfügung umfasst das Grundstück Gemarkung Untersuhl, Flur 2, Flurstücke 227/6 und 227/7. Der beigefügte Lageplan, aus dem die genaue Lage der genannten Fläche hervorgeht, ist Bestandteil dieser Widmungsverfügung.
Die Begründung für diese Allgemeinverfügung kann während der Dienstzeiten in der Bauverwaltung der Gemeinde Gerstungen, Wilhelmstraße 53, 99834 Gerstungen, eingesehen werden.
Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben und wirksam.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Gerstungen, Wilhelmstraße 53, 99834 Gerstungen zu erheben.
Gerstungen, den 5. November 2021
S. Hartung
Bürgermeisterin