Amtliche Bekanntmachung über die Genehmigung der 4. Änderung des Bebauungsplans „Bohngartenfelde I“ der Gemeinde Gerstungen im Ortsteil Marksuhl

Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren

Amtliche Bekanntmachung über die Genehmigung der 4. Änderung des Bebauungsplans „Bohngartenfelde I“ der Gemeinde Gerstungen im Ortsteil Marksuhl [Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren]

 

Die vom Gemeinderat am 24.10.2019, Beschluss-Nr.: 93-10/2019 beschlossene 4. Änderung des Bebauungsplans „Bohngartenfelde I“ [Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren] wurde gemäß § 10 Abs. 2 BauGB durch das Landratsamt Wartburgkreis mit Bescheid vom 15.02.2021 (Aktenzeichen: 01881-20-08) genehmigt!

Hiermit wird die Genehmigung der 4. Änderung des Bebauungsplans „Bohngartenfelde I“ der Gemeinde Gerstungen gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt die 4. Änderung des Bebauungsplans in Kraft.

Jedermann kann die 4. Änderung des Bebauungsplans „Bohngartenfelde I“ der Gemeinde Gerstungen einschließlich der Begründung in der Gemeindeverwaltung Gerstungen, Wilhelmstraße 53, 99834 Gerstungen, während der Öffnungszeiten

Montag             8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag           8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch          8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag      8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag              8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(außer feiertags) einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

 

Hinweis auf Rechtsfolgen

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB ist bei Inkraftsetzung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hinzuweisen. Hiermit erfolgt dieser Hinweis.

Unbeachtlich werden entsprechend § 215 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BauGB eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Ist diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung gemäß § 21 Abs. 4 Satz 1 ThürKO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind (vgl. § 21 Abs. 4 Satz 2 ThürKO).

Wurde eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen (vgl. § 21 Abs. 4 Satz 3 ThürKO).

Hiermit wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen entsprechend § 21 Abs. 4 Satz 4 ThürKO hingewiesen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

 

Gerstungen, den 6. Mai 2021                                                        -Siegel-

S. Hartung
Bürgermeisterin

 

Auszug aus der Planzeichnung

4. Änderung Bebauungsplan „Bohngartenfelde I“ in der Gemeinde Gerstungen OT Marksuhl