Bekanntmachung - Anhörung innerhalb des Rechtsverordnungsverfahrens zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Fließgewässers Elte vom Ablauf der Talsperre Wilhelmsthaler See bis zur Mündung in die Werra
Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz beabsichtigt, für das Fließgewässer Elte vom Ablauf der Talsperre Wilhelmsthaler See bis zur Mündung in die Werra auf Teilen der Gemarkungen Eckardtshausen, Wolfsburg-Unkeroda, Epichnellen, Förtha, Oberellen, Unterellen und Lauchröden das Überschwemmungsgebiet festzusetzen. Die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes erfolgt gemäß § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Gesetz vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2254) geändert worden ist.
Nach § 66 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28. Mai 2019 (GVBl. S. 74) wird Folgendes bekannt gegeben:
Der Entwurf der Rechtsverordnung sowie die dazugehörenden Karten (Kartenblätter im Maßstab 1:10000, basierend auf ATKIS, und Kartenblätter im Maßstab 1:2000, basierend auf ALKIS) liegen vom
24. Februar bis einschließlich 23. März 2020
in folgender Behörde während der Sprechzeiten zur allgemeinen Einsicht für jedermann aus:
Einheitsgemeinde Gerstungen, Bauverwaltung, Wilhelmstraße 45 in 99834 Gerstungen
Dienstag
9:00 -12:00 Uhr und
14:00-18:00 Uhr
Donnerstag
9:00-12:00 Uhr und
14:00-15:30 Uhr
Freitag
9:00- 2:00 Uhr
Etwaige Bedenken gegen die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes und den Erlass einzelner Schutzanordnungen sowie Anregungen zu dem Entwurf können bis zwei Wochen nach Ablauf der oben angegebenen Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Außenstelle Weimar, Dienstgebäude 1, Harry-Graf-Kessler-Str. 1 in 99423 Weimar, Zimmer 1809 zu folgenden Dienststunden vorgebracht werden:
Montag - Donnerstag 8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag 8:30 - 12:00 Uhr.
Verspätet eingehende Einwendungen können bei dem Erlass der Rechtsverordnung unberücksichtigt bleiben.
Wer fristgemäß Bedenken oder Anregungen vorgebracht hat, die beim Erlass der Rechtsverordnung nicht berücksichtigt wurden, wird über die Gründe unterrichtet.
Durch Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
Dieser Bekanntmachungstext wird auch auf der Internetseite des TLUBN unter https://tlubn.thueringen.de/service/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht.
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Weimar, den 23. Januar 2020
Im Auftrag
gez. H.-Günter Breitbarth
Abteilungsleiter 5
Wasserrechtlicher Vollzug