Bekanntmachung - Anhörung innerhalb des Rechtsverordnungsverfahrens zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Fließgewässers Elte vom Ablauf der Talsperre Wilhelmsthaler See bis zur Mündung in die Werra

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz beabsichtigt, für das Fließgewässer Elte vom Ablauf der Talsperre Wilhelmsthaler See bis zur Mündung in die Werra auf Teilen der Gemarkungen Eckardtshausen, Wolfsburg-Unkeroda, Epichnellen, Förtha, Oberellen, Unterellen und Lauchröden das Überschwemmungsgebiet festzusetzen. Die Festsetzung des Überschwem­mungsgebietes erfolgt gemäß § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Gesetz vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2254) geändert worden ist.

Nach § 66 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28. Mai 2019 (GVBl. S. 74) wird Folgendes bekannt gegeben:

Der Entwurf der Rechtsverordnung sowie die dazugehörenden Karten (Kartenblätter im  Maßstab 1:10000, basierend auf ATKIS, und Kartenblätter im Maßstab 1:2000, basierend auf ALKIS) liegen vom

24. Februar bis einschließlich 23. März 2020

in folgender Behörde während der Sprechzeiten zur allgemeinen Einsicht für jedermann aus:

Einheitsgemeinde Gerstungen, Bauverwaltung, Wilhelmstraße 45 in 99834 Gerstungen

Dienstag
 9:00 -12:00 Uhr und
14:00-18:00 Uhr
Donnerstag
9:00-12:00 Uhr und
14:00-15:30 Uhr
Freitag
9:00- 2:00 Uhr
 
Etwaige Bedenken gegen die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes und den Erlass einzelner Schutzanordnungen sowie Anregungen zu dem Entwurf können bis zwei Wochen nach Ablauf der oben angegebenen Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Nieder­schrift beim

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Außenstelle Weimar, Dienstgebäude 1, Harry-Graf-Kessler-Str. 1 in 99423 Weimar, Zimmer 1809 zu folgenden Dienst­stunden vorge­bracht werden:

Montag - Donnerstag                8:30   -   12:00 Uhr    und   13:30  -   15:30 Uhr

Freitag                                          8:30   -   12:00 Uhr.

Verspätet eingehende Einwendungen können bei dem Erlass der Rechtsverordnung unberücksichtigt bleiben.

Wer fristgemäß Bedenken oder Anregungen vorgebracht hat, die beim Erlass der Rechtsverordnung nicht berücksichtigt wurden, wird über die Gründe unterrichtet.

Durch Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen entstehende Kosten können nicht erstattet werden.

Dieser Bekanntmachungstext wird auch auf der Internetseite des TLUBN unter https://tlubn.thueringen.de/service/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht.

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz                                                 

Weimar, den 23. Januar 2020

Im Auftrag

gez. H.-Günter Breitbarth

Abteilungsleiter 5

Wasserrechtlicher Vollzug