Bekanntmachung der Allgemeinverfügung über die Widmung von Straßen in der Gemeinde Gerstungen

Öffentliche Widmung der Straße „An der Ronn“

Der Gemeinderat Gerstungen hat in seiner Sitzung am 10.09.2024 die öffentliche Widmung der Straße „An der Ronn“ gemäß § 6 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) beschlossen. Die Straße wird gemäß § 3 Abs.1 Nr. 3 ThürStrG zur Gemeindestraße. Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 47 Abs. 2 ThürStrG die Gemeinde Gerstungen.

Die Widmung umfasst die im Lageplan dargestellten Straßenflächen in der Gemarkung Untersuhl, Flur 2, Teilfläche aus Flurstück-Nr. 1237/32.

Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben und wirksam.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Gerstungen, Wilhelmstraße 53, 99834 Gerstungen zu erheben.

 

Gerstungen, 04.10.2024

 

gez. D. Steffan
Bürgermeister