Bekanntmachung der Beschlüsse der letzten Gemeinderatssitzung vom 3. Februar 2022
In öffentlicher Sitzung des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Gerstungen am 03.02.2022 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Berufung des Wahlleiters und eines Stellvertreters für die Bürgermeisterwahl 2022
Beschluss Nr. GR 01/2022
Der Gemeinderat beruft gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz
Herrn Mathias Richter (Hauptamtsleiter) zum Wahlleiter sowie Frau Annette Schaub (Verwaltungsangestellte) zur stellvertretenden Wahlleiterin für die 2022 im Wahlgebiet Gerstungen stattfindende Bürgermeisterwahl. Weiterhin beauftragt er die genannten Personen mit der Organisation und Durchführung aller mit der Wahl verbundenen Aufgaben und erteilt hierfür die Bevollmächtigung zur Führung des Dienstsiegels.
Nach erfolgter Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Gerstungen durch das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Wartburgkreis empfiehlt der Hauptausschuss dem Gemeinderat die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2018 nach § 80 Abs.3 der ThürKO.
(einstimmig – 18 Ja-Stimmen)
Feststellung der Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Gerstungen
Beschluss Nr. GR 02/2022
Nach erfolgter Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Gerstungen durch das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Wartburgkreis stellt der Gemeinderat Gerstungen die geprüfte Jahresrechnung 2018 nach § 80 Abs. 3 der ThürKO fest. (17 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)
Entlastung der Bürgermeisterin für die Haushaltsführung 2018 der Gemeinde Gerstungen entsprechend § 80 Abs. 3 Satz 2 der ThürKO
Beschluss Nr. GR 03/2022
Nach erfolgter Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Gerstungen durch das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Wartburgkreis erteilt der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen auf der Grundlage des Prüfberichtes entsprechend des § 80 Abs. 3 Satz 2 der ThürKO der Bürgermeisterin zur Jahresrechnung die Entlastung.
(17 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)
Feststellung der Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Wolfsburg-Unkeroda entsprechend des § 80 Abs. 3 Satz 1 der ThürKO
Beschluss Nr. GR 04/2022
Nach erfolgter Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Wolfsburg-Unkeroda durch das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Wartburgkreis stellt der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen die geprüfte Jahresrechnung 2017 nach § 80 Abs. 3 der ThürKO fest.
(16 Ja-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)
Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsführung 2017 der Gemeinde Wolfsburg-Unkeroda entsprechend des § 80 Abs.3 Satz 2 der ThürKO
Beschluss Nr. GR 05/2022
Nach erfolgter Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Wolfsburg-Unkeroda durch das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Wartburgkreis erteilt der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen auf der Grundlage des Prüfberichtes entsprechend des § 80 Abs. 3 Satz 2 der ThürKO dem Bürgermeister zur Jahresrechnung die Entlastung.
(15 Ja-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)
Feststellung der Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Wolfsburg-Unkeroda entsprechend des § 80 Abs.3 Satz 1 der ThürKO
Beschluss Nr. GR 06/2022
Nach erfolgter Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Wolfsburg-Unkeroda durch das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Wartburgkreis stellt der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen die geprüfte Jahresrechnung 2018 nach § 80 Abs.3 der ThürKO fest.
(15 Ja-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)
Entlastungsbeschluss für die Haushaltsführung 2018 der Gemeinde Wolfsburg-Unkeroda entsprechend des § 80 Abs.3 Satz 2 der ThürKO
Beschluss Nr. GR 07/2022
Nach erfolgter Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Wolfsburg-Unkeroda durch das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Wartburgkreis erteilt der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen auf der Grundlage des Prüfberichtes entsprechend des § 80 Abs. 3 Satz 2 der ThürKO den 2018 amtierenden Verantwortlichen zur Jahresrechnung die Entlastung.
(15 Ja-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)
Beschlussfassung einer außerplanmäßigen Ausgabe zur Finanzierung der Testangebotspflicht in den Kindertageseinrichtungen
Beschluss Nr. GR 08/2022
Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen bewilligt eine außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 46400.65800 sonstige Geschäftsausgaben Kitas in Höhe von 30.000 €. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 46400.17100 Zuweisungen vom Land für Kitas.
(einstimmig – 18 Ja-Stimmen)
Ermächtigung zum Verkauf und Kauf von Grundstücken in Bebauungsplangebieten der Gemeinde Gerstungen
Beschluss Nr. GR 09/2022
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, Grundstücke in beschlossenen Bebauungsplange-bieten grundsätzlich zum jeweils gegenwärtigen Marktwert zu erwerben sowie grund-sätzlich zum mindestens gegenwärtigen Marktwert zu veräußern, wenn diese für die gemeindliche Entwicklung förderlich sind. Grundlage dafür sind die Festlegungen in der Haushaltssatzung und im Haushaltsplan, insbesondere eine ausreichende finanzielle Deckung. Die Ermächtigung gilt nicht, wenn es mehrere Kaufinteressenten für dasselbe Grundstück gibt. Die Ermächtigung gilt nicht, wenn es sich bei Käufer/Verkäufer um Mitglieder des Gemeinderates und/oder Beschäftigte der Gemeinde Gerstungen handelt. Hier obliegt die Entscheidung dem Gemeinderat.
(12 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)
Abschnittsbildungsbeschluss Im Feld, Gerstungen
Beschluss Nr. GR 10/2022
Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen beschließt, gemäß § 130 Abs. 2 Baugesetz-buch in Verbindung mit § 3 der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Gerstungen die nachfolgenden Abrechnungsabschnitte zu bilden und den beitragsfähigen Aufwand getrennt zu ermitteln und abzurechnen:
- Teilabschnitt der Straße „Im Feld“ zwischen Diesterweg- und Heinrich-Heinestraße
- Teilabschnitt der Straße „Im Feld“ zwischen Heinrich-Heinestraße und Rosenstraße
- Teilabschnitt der Straße „Im Feld“ zwischen Rosenstraße und Landstraße.
(einstimmig – 18 Ja-Stimmen)
Beschluss Nr. GR 11/2022
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 09.12.2021 wird in der vorliegenden Fassung und Form bestätigt.
(15 Ja-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)