Bekanntmachung der Beschlüsse des Gemeinderates Gerstungen vom 17. September 2024

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Anwesenheit der Mitglieder des Gemeinderates:

  • Steffan, Daniel (Bürgermeister)
  • Dr. Engel, Sebastian (CDU/Bürgerteam Zukunft)
  • Heinemann, Joana (CDU/Bürgerteam Zukunft)
  • Trostmann, Rolf (CDU/Bürgerteam Zukunft)
  • Börner, Cliff (CDU/Bürgerteam Zukunft)
  • Stein, Klaus (CDU/Bürgerteam Zukunft)
  • Fichtner, Maik (CDU/Bürgerteam Zukunft)
  • Scheuch, Sebastian (CDU/Bürgerteam Zukunft)
  • Gerlach, Marko (CDU/Bürgerteam Zukunft)
  • Michalowski, Frank (Bürger für die Gemeinde)
  • Ißleib, Torsten (Bürger für die Gemeinde)
  • Krey, Florian (Bürger für die Gemeinde)
  • Schneider, Roberto (Bürger für die Gemeinde)
  • Rodeck, Uwe (Pro 12 Plus)
  • Schüler, Ralf (Pro 12 Plus)
  • Göpel, Bernd (Pro 12 Plus)
  • Lammert gen. Schröer, Birk (Pro 12 Plus)
  • Schmidt, Danny (Pro 12 Plus)

 

Abwesend:

  • Griebel, Markus (Pro 12 Plus)
  • Fuß, Holger (Pro 12 Plus)
  • Steiner, Danny (Bürger für die Gemeinde)

 

Beschlussnummer: GR/2024/Ö/035

Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen beschließt:

01           Der Gemeinderat fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Oberhalb der Bahn - 3. BA“. Die Lage des Bebauungsplans ist der Anlage 1 (Übersichtslageplan) zum Beschluss zu entnehmen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der Anlage 2 (Lageplan zum Aufstellungsbeschluss) zu entnehmen. 1

02        Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Untersuhl, Flur 4 und Flur 6 die Flurstücke aus Anlage 3. 1

Das Plangebiet liegt im Südwesten des Kernortes Gerstungen der Gemeinde Gerstungen. Es wird im Wesentlichen im Norden von der Bundesautobahn 4 und im Osten vom Bebauungsplan „Oberhalb der Bahn - 2. BA“ begrenzt. Im Süden wird das Plangebiet weitestgehend von der bebauten Ortslage des Kernortes Gerstungen begrenzt. Im Westen endet das Plangebiet im weitesten Sinne an der Landesstraße 1022 (Richelsdorfer Straße), im Kreuzungsbereich der Anbindung der Abfahrt „Gerstungen“ der Bundesautobahn 4. Im Plangebiet befindet sich die Straße „Am Berg“. Im Süden quert die „Weihe“ (Gewässer) das Plangebiet.

03        Für den Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erforderlich.

04        Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

1 Bei Widersprüchen zwischen dem Lageplan zum Aufstellungsbeschluss (Anlage 2) und der Aufzählung der Grundstücke (Anlage 3) ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss (Anlage 2) maßgeblich.

mehrheitlich beschlossen - Ja 17  Nein 1  Enthaltung 0

 

Beschlussnummer: GR/2024/Ö/036

Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen beschließt:

01        Der Vorentwurf der 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans „Im Weihersfeld I“ der Gemeinde Gerstungen, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht, wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 09.04.2024 gebilligt.

02        Der Vorentwurf der 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans „Im Weihersfeld I“ der Gemeinde Gerstungen, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht, ist in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 09.04.2024 gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit).

03        Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren.

04        Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen.

einstimmig beschlossen - Ja 18  Nein 0  Enthaltung 0

 

Beschlussnummer: GR/2024/Ö/037

Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen beschließt:

01        Der Vorentwurf der 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans „Am Ehmesberg BA II“ der Gemeinde Gerstungen, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht, wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 09.04.2024 gebilligt.

02        Der Vorentwurf der 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans „Am Ehmesberg BA II“ der Gemeinde Gerstungen, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht, ist in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 09.04.2024 gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit).

03        Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren.

04        Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen.

einstimmig beschlossen - Ja 18  Nein 0  Enthaltung 0

 

Beschlussnummer: GR/2024/Ö/038

Der Gemeinderat beschließt:

Zur weiteren finanziellen Absicherung des Projektes „Multifunktionsgebäude mit Standortfeuerwehr in Wolfsburg-Unkeroda“ und den damit verbundenen Auflagen aus dem Zuwendungsbescheid stimmt der Gemeinderat einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 200.000 € auf der HH-Stelle 13110.94004 (Neubau eines Multifunktionsgebäudes mit Standortfeuerwehr in Wolfsburg-Unkeroda) zu.

Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Minderausgaben in Höhe von 60.000 € auf der Haushaltsstelle 13110.94003 (Dachsanierung Feuerwehrgebäude Marksuhl) und 100.000 € auf der Haushaltsstelle 46405.94000 (KITA Oberellen) sowie Mehreinnahmen in Höhe von 40.000 € in der Haushaltsstelle 13110.36100 (Landeszuschuss Feuerwehren).

einstimmig beschlossen - Ja 18  Nein 0  Enthaltung 0

 

Beschlussnummer: GR/2024/Ö/039

Der Gemeinderat Gerstungen beschließt die öffentliche Widmung der Straße „An der Ronn“ gemäß § 6 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG). Die Straße „An der Ronn“ wird gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 ThürStrG zur Gemeindestraße. Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 47 Abs. 2 ThürStrG die Gemeinde Gerstungen.

 

Die Widmung umfasst die im Lageplan dargestellten Straßenflächen in der Gemarkung Untersuhl, Flur 2, Teilfläche aus Flurstück-Nr. 1237/32.

 

einstimmig beschlossen - Ja 18  Nein 0  Enthaltung 0

 

Beschlussnummer: GR/2024/Ö/040

Der Gemeinderat Gerstungen beschließt die öffentliche Widmung der Straße „Am hohen Ufer“ gemäß § 6 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG). Die Straße „Am hohen Ufer“ wird gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 ThürStrG zur Gemeindestraße. Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 47 Abs. 2 ThürStrG die Gemeinde Gerstungen.

 

Die Widmung umfasst die im Lageplan dargestellten Straßenflächen in der Gemarkung Untersuhl, Flur 2, Teilfläche aus Flurstück-Nr. 1237/32.

einstimmig beschlossen - Ja 18  Nein 0  Enthaltung 0

 

Beschlussnummer: GR/2024/Ö/041

Der Gemeinderat beschließt Mehrausgaben im Bereich Abwasser in Höhe von 50.000 € in der Position 8.08 Gas, Strom, Wasser sowie in Höhe von 60.000 € in der Position 8.10 Entsorgung der Rechenrückstände Kläranlage.

Die Mehrausgaben sind durch Mehreinnahmen in der Position 3.09 Erträge aus der Auflösung Gewinnrücklagen in Höhe von 110.000 € gedeckt.

einstimmig beschlossen - Ja 18  Nein 0  Enthaltung 0

 

Beschlussnummer: GR/2024/Ö/042

Der Gemeinderat beschließt das partielle Abwasserbeseitigungskonzept 2024 der Gemeinde Gerstungen in der vorliegenden Form und Fassung.

einstimmig beschlossen - Ja 18  Nein 0  Enthaltung 0

 

Beschlussnummer: GR/2024/Ö/043

Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 8 (1) ThürKWBG den Antrag auf Ehrensold von Uwe Rodeck mit Wirkung vom 01.06.2024.

einstimmig beschlossen - Ja 17  Nein 0  Enthaltung 1

 

Beschlussnummer: GR/2024/Ö/044

Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 8 (1) ThürKWBG den Antrag auf Ehrensold von Annemarie Rimbach mit Wirkung vom 01.06.2024.

einstimmig beschlossen - Ja 18  Nein 0  Enthaltung 0

 

Beschlussnummer: GR/2024/Ö/045

Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 8 (1) ThürKWBG den Antrag auf Ehrensold von Dieter Scheuch mit Wirkung vom 01.06.2024.

einstimmig beschlossen - Ja 18  Nein 0  Enthaltung 0