Bekanntmachung gemäß § 71 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB)

Gemeinde Gerstungen
- Umlegungsausschuss -
 
Geschäftsstelle:
Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Katasterbereich Gotha
Schloßberg 1
99867 Gotha

 

Bekanntmachung
gemäß § 71 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB)

in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)

  
In der Gemarkung Gerstungen, Umlegungsgebiet „Oberhalb der Bahn”, ist die 8. Vorwegnahme der Entscheidung vom 09.03.2023 
am 15.05.2023 unanfechtbar geworden.
 

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in der
8. Vorwegnahme der Entscheidung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.

Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem

                   Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
                   Katasterbereich Gotha
                   Schlossberg 1
                   99867 Gotha

als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

 

Gotha, 16.05.2023        

Die Vorsitzende des Umlegungsausschusses
Heike Hoffmann