Bekanntmachung SuedLink:

Ankündigung von geophysikalischen Untersuchungen, Vermessungsarbeiten und Spartenvermessungen mit Erstellung von Suchschachtungen in der Kommune Gerstungen

Bekanntmachung
SuedLink: Ankündigung von geophysikalischen Untersuchungen, Vermessungsarbeiten und Spartenvermessungen mit Erstellung von Suchschachtungen in der Kommune Gerstungen

 

Der Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH plant den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Aktuell befindet sich SuedLink im Abschnitt D1 (Südlich Landesgrenze Hessen/Thüringen bis südlich Landesgrenze Thüringen/Bayern) im Planfeststellungsverfahren. Die Bundesnetzagentur hat hierzu den Untersuchungsrahmen nach § 20 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) festgelegt. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens sind verschiedene Vorarbeiten wie z. B. geophysikalische Untersuchungen, Vermessungsarbeiten und Suchschachtungen zur Spartenvermessung notwendig. Diese dienen dazu, einen konkreten Leitungsverlauf zu finden, der die Belange von Mensch, Natur und Umwelt bestmöglich berücksichtigt. Die gewonnenen Daten und deren fachliche Bewertung fließen in den Abwägungsprozess zur Findung des konkreten Leitungsverlaufs ein und sind Bestandteil der sogenannten Unterlagen nach § 21 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Erst mit der Einreichung dieser Unterlagen erfolgt der Vorschlag für einen konkreten Leitungsverlauf. Mit den geplanten Untersuchungen ist keine Festlegung für einen Leitungsverlauf verbunden.

 

Informationen zu oberflächengeophysikalischen Untersuchungen

An ausgewählten Untersuchungsstellen werden oberflächengeophysikalische Untersuchungen durchgeführt. Die hierzu erforderlichen Messungen erfolgen ohne Eingriff in den Boden. Für diese nicht invasiven Untersuchungen wird zwischen einem Start- und einem Endpunkt eines Messprofils mittels Messausrüstung der Schichtenaufbau bis in geringe Tiefen gemessen. Hierzu ist es notwendig, dass das Gelände durch geschultes Personal betreten wird und kurzzeitig technische Ausrüstungsgegenstände im Gelände positioniert werden. Der Antransport der Ausrüstung erfolgt mittels PKW/Kleintransporter über bestehende Wege auf die Flurstücke. Nach Beendigung einer Messung wird die Ausrüstung wieder vollständig entfernt.  

 

Informationen über die terrestrischen Vermessungsarbeiten

Die Vermessungsarbeiten erfolgen im Bereich ohne Abschattung von Bäumen mittels GPS (Real-Time – mit Referenzdaten des Satellitenpositionierungsdiensts der deutschen Landesvermessung). Aus topographischer Sicht sensiblere Bereiche wie z. B. Kreuzungen mit Bahnstrecken, Autobahnen, Bundesstraßen, Bundeswasserstraßen, usw. sowie abgeschattete Bereiche wie Wälder und Baumalleen erfolgen mittels tachymetrischer Aufnahme mit Messlatte/Spiegel und Holzdreibein. Die Vermessungsarbeiten sind möglicherweise nicht in vollem Umfang auf jedem betroffenen Grundstück erforderlich. Art und Umfang richten sich nach den individuellen Zielsetzungen und Anforderungen vor Ort. Im Rahmen der Vermessungsarbeiten sind Mitarbeiter/innen mit Pkw, per Rad oder zu Fuß unterwegs und werden ggf. zeitlich begrenzt Markierungen setzen, wodurch keine Schäden an den Grundstücken entstehen. Baumaschinen werden bei diesen Maßnahmen nicht eingesetzt. Bei den terrestrischen Vermessungsarbeiten sind die oben beschriebenen Geräte im Einsatz. Die Vermessungsteams bestehen aus maximal zwei Personen und werden höchstens fünf Tage vor Ort tätig sein.

 

Informationen zu Spartenvermessungen mit Erstellung der Suchschachtungen

Zur Vermessung der Sparten ist es erforderlich, Suchschachtungen zu erstellen. Die Suchschachtungen werden mit Hilfe von kleinen Baggern und Handschachtungen an den entsprechenden Kreuzungspunkten zur Trasse ausgehoben. Hierfür werden Löcher in einer Größe von ca. 1,50 m x 1,50 m gegraben, die die darunterliegende Leitung freilegen. Nach Freilegung wird die Leitung eingemessen und der zuvor schichtweise gelagerte Aushub wieder fachgerecht eingebaut und verdichtet. Für den An- und Abtransport aller für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge und Materialien müssen öffentliche und private Straßen und Wege sowie ggf. temporäre Abstellflächen in Anspruch genommen werden. Die Zuwegungen zu den Untersuchungspunkten finden innerhalb des nach §12 NABEG festgelegten 1.000 m Korridors statt. Die konkrete Zuwegung wird im Vorfeld mit den sonstigen Nutzungsberechtigten abgestimmt. Bei den Suchschachtungen sind die oben beschriebenen Geräte im Einsatz, des Weiteren werden Mitarbeitende der ausführenden Firmen per Pkw, Quad, Rad oder zu Fuß unterwegs sein. Vor Ort werden Straßen, Zuwegungen, Flächen und Bauwerke zur Feststellung des Ist-Zustandes dokumentiert.

 

Eventuelle Schäden

Sollte es trotz aller Vorsicht bei der Ausführung der geophysikalischen Untersuchungen, der Vermessungsarbeiten sowie bei den Maßnahmen zur Suchschachtung zu Schäden oder unmittelbaren Vermögensnachteilen kommen, werden diese durch die TransnetBW GmbH bzw. durch die von ihr beauftragten Firmen zeitnah beseitigt oder entsprechend den gesetzlichen Regelungen gem. § 44 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angemessen entschädigt.  

 

Bekanntmachung und Termine

Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 NABEG. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern oder sonstigen Nutzungsberechtigten die o. g. Maßnahmen gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt.

Die geophysikalischen Untersuchungen und Vermessungsarbeiten erfolgen in der Kommune Gerstungen im Zeitraum vom 15.02.2022 bis 31.12.2022, die Spartenvermessungen mit Erstellung der Suchschachtungen im Zeitraum vom 15.02.2022 bis 12.08.2022.

Der zeitliche Ablauf der Vorarbeiten hängt von den örtlichen Gegebenheiten und wetterbedingten Bodenverhältnissen ab. Die Untersuchungspunkte, z. B. für die Suchschachtungen, sind den Eigentümern oder sonstigen Nutzungsberechtigten individuell bekannt gemacht worden. Die betroffenen Grundstücke für die Zuwegungen ergeben sich aus den beigelegten Segmentkarten. Diese liegen am Auslageort der Gemeindeverwaltung Gerstungen, Wilhelmstraße 53, 99834 Gerstungen, nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter 036922 2450 zur öffentlichen Einsicht aus.

Bitte beachten Sie die aktuellen Corona-Bestimmungen in der Gemeinde.

 

Die Unterlagen liegen bis zum 31.12.2022 zur Einsichtnahme aus. Mitarbeitende von TransnetBW GmbH oder von ihr beauftragte Firmen setzen sich mit den von den genannten Maßnahmen berührten Eigentümern und Nutzungsberechtigten in Verbindung.

 


Kontakt für Rückfragen

Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der bauvorbereitenden Maßnahmen stehen Mitarbeitende von TransnetBW GmbH zur Verfügung:

 

TransnetBW GmbH

Tel.: 0800 380 470-1

E-Mail: suedlink@transnetbw.de