Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028

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Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Gerstungen hat in der Sitzung am 29.06.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen gefasst. Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

in der Zeit vom 17. Juli bis 21. Juli 2023

in der Gemeinde Gerstungen, Hauptamt, Zimmer 2.11, Wilhelmstraße 53, 99834 Gerstungen sowie in der Bürgerservicestelle Marksuhl, Bahnhofstraße 1, 99834 Gerstungen während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht aus.

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Tim Rommert
Bürgermeister