Bekanntmachung der Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Gerstungen vom 15.12.2022
Anwesenheit der Mitglieder des Gemeinderates:
- Tim Rommert, Bürgermeister
- Heiko Ißleib (Bürger für die Gemeinde)
- Torsten Ißleib (Bürger für die Gemeinde)
- Dieter Scheuch (Bürger für die Gemeinde)
- Ralf Schüler (Bürger für die Gemeinde)
- Bernd Göpel (SPD/FW)
- Caterina Körner (SPD/FW)
- Uwe Müller (CDU)
- Klaus Stein (CDU)
- Rolf Trostmann (CDU)
- Elke Wagner (CDU)
- Heidemarie Bischoff (LAD/FDP)
- Markus Griebel (LAD/FDP)
- Harry Weghenkel (LAD/FDP)
- Uwe Rodeck (Die LINKE/WG Gerstungen)
Abwesend:
- Frank Michalowski (Bürger für die Gemeinde)
- Holger Fuß (SPD/FW)
- Jens Schwedes (SPD/FW)
- Florian Krey (Bürger für die Gemeinde)
- Dieter Trümper (SPD/FW)
- Jens Kutzner (Die Linke/WG Gerstungen)
Berufung des Ortsbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr Gerstungen zum Ehrenbeamten auf Zeit der Gemeinde Gerstungen
Beschlussnummer: GR/2022/Ö/047
Herr Sven Knapp, gewählt als Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Gerstungen, wird mit Wirkung vom 15.12.2022 für die Dauer von fünf Jahren zum Ehrenbeamten der Gemeinde Gerstungen berufen.
Gleichzeitig wird festgestellt, dass das Ehrenbeamtenverhältnis des bisherigen Ortsbrandmeisters, Herrn Tim Rommert, mit der Neuwahl am 22.10.2022 beendet ist.
(einstimmig - 15 Ja-Stimmen)
Berufung des stellv. Ortsbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr Gerstungen zum Ehrenbeamten auf Zeit
Beschlussnummer: GR/2022/Ö/048
Herr Mario Katzmann, gewählt als stellvertretender Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Gerstungen, wird mit Wirkung vom 15.12.2022 für die Dauer von fünf Jahren zum Ehrenbeamten der Gemeinde Gerstungen berufen.
(einstimmig - 15 Ja-Stimmen)
Berufung des Wehrführers und des stellv. Wehrführers der Ortsteilwehr Förtha
Beschlussnummer: GR/2022/Ö/049
Herr David Morgenweck gewählt als Wehrführer der Ortsteilwehr Förtha, wird mit Wirkung vom 15.12.2022 für die Dauer von fünf Jahren zum Ehrenbeamten der Gemeinde Gerstungen berufen.
Herr Christoph Wollentin, gewählt als stellvertretender Wehrführer der Ortsteilwehr Förtha, wird mit Wirkung vom 15.12.2022 für die Dauer von fünf Jahren zum Ehrenbeamten der Gemeinde Gerstungen berufen.
(einstimmig – 15 Ja-Stimmen)
Berufung des Wehrführers und des stellv. Wehrführers der Ortsteilwehr Marksuhl
Beschlussnummer: GR/2022/Ö/050
Herr Sven Knapp, gewählt als Wehrführer der Ortsteilwehr Marksuhl, wird mit Wirkung vom 15.12.2022 für die Dauer von fünf Jahren zum Ehrenbeamten der Gemeinde Gerstungen berufen.
Herr Ronny Koch, gewählt als stellvertretender Wehrführer der Ortsteilwehr Marksuhl, wird mit Wirkung vom 15.12.2022 für die Dauer von fünf Jahren zum Ehrenbeamten der Gemeinde Gerstungen berufen.
(einstimmig – 15 Ja-Stimmen)
Beschluss zum Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Gerstungen
Beschlussnummer: GR/2022/Ö/051
Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen beschließt den Feuerwehrbedarfsplan als Grundlage für die perspektivische Entwicklung des Brand- und Katastrophenschutzes in der Gemeinde Gerstungen. Zur Umsetzung realistischer Zielsetzungen erarbeitet die Verwaltung unter parlamentarischer Federführung des Hauptausschusses ein Konzept zur stufenweisen Weiterentwicklung des Brand- und Katastrophenschutzes der Gemeinde. Gemäß Thüringer Kommunalordnung (§ 45) sind die Ortsteilräte aller Ortsteile aktuell einzubeziehen.
(7 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 6 Stimmenthaltungen)
Beschlussfassung zur Einleitung des Teilaufhebungsverfahrens und öffentliche Auslegung nach § 3 Abs.2 BauGB des Bebauungsplanes „Im Weihersfeld I“ in Marksuhl, Gemeinde Gerstungen
Beschlussnummer: GR/2022/Ö/052
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen beschließt auf Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines Verfahrens zur teilweisen Aufhebung des Bebauungsplanes „Im Weihersfeld I“.
Das neue Plangebiet umfasst in der Gemarkung Marksuhl, Flur 3 die Flurstücke 362/1; 355/3, 355/5, 355/7 und in Teilbereichen die Flurstücke 365/4, 356 (Weg) und 366/1.
Die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch Auslegung des aufzuhebenden Planes, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt.
2. Der Beschluss zur Einleitung der teilweisen Aufhebung des Bebauungsplanes „Im Weihersfeld I“ ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
(einstimmig – 15 Ja-Stimmen)
Beschluss zur Aufhebung der Feuerwehrgebührensatzungen der Gemeinde Gerstungen und der ehemaligen Gemeinde Marksuhl
Beschlussnummer: GR/2022/Ö/053
Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen beschießt die Aufhebung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Gerstungen (Feuerwehrgebührenordnung) vom 05.05.1999 sowie die Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Gemeinde Marksuhl vom 09.10.2012.
(einstimmig – 15 Ja-Stimmen)
Beschluss der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Gerstungen
Beschlussnummer: GR/2022/Ö/054
Die Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) im Gebiet der Gemeinde Gerstungen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Gleichzeitig tritt die mit Beschluss Nr. 04/2021 über die Neufassung der Straßenreinigungssatzung im Gebiet der Gemeinde Gerstungen gefasste Satzung vom 25.03.2021 außer Kraft.
(einstimmig – 15 Ja-Stimmen)