Beschlüsse des Gemeinderates vom 28. Juni 2022
In öffentlicher Sitzung des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Gerstungen am 28.06.2022 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Ernennung des Wehrführers und des stellvertretenden Wehrführers der Ortsteilwehr Gerstungen
GR/2022/Ö/017
Herr Tobias Klimpel, gewählt als Wehrführer der Ortsteilwehr Gerstungen, wird mit Wirkung vom 12.03.2022 für die Dauer von fünf Jahren zum Ehrenbeamten der Gemeinde Gerstungen berufen.
Herr Christian Rieche, gewählt als stellvertretender Wehrführer der Ortsteilwehr Gerstungen, wird mit Wirkung vom 12.03.2022 für die Dauer von fünf Jahren zum Ehrenbeamten der Gemeinde Gerstungen berufen.
einstimmig – 13 Ja-Stimmen
Durchführung einer Bürgerbefragung - weiteres Vorgehen
GR/2022/Ö/018
Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin der Einheitsgemeinde Gerstungen wird beauftragt, das Projekt Erstellung, Durchführung und Auswertung der Bürgerbefragung Gerstungen/Untersuhl abzubrechen und die von der IPU GmbH bereits erbrachten Leistungen abzurechnen.
einstimmig – 13 Ja-Stimmen
GR/2022/Ö/019
Die Ortsteilverfassung gemäß § 45 ThürKO wird für den Ortsteil Gerstungen der Gemeinde Gerstungen eingeführt.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat eine entsprechend sachdienliche Satzung zur Änderung der bestehenden Hauptsatzung vorzulegen.
Die Änderung der Hauptsatzung soll möglichen, im Zusammenhang mit der nächsten Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Gerstungen auch den Ortsteilrat und den Ortsteilbürgermeister/in für den Ortsteil Gerstungen zu wählen.
mehrheitlich – 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 3 Stimmenthaltungen
Übertragung der Aufgabe Breitbandversorgung mittels Glasfaser auf den KET zur Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG)
GR/2022/Ö/020
Übertragung der freiwilligen Aufgabe der der Breitbandversorgung/Breitbandausbau mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien der Gemeinde Gerstungen auf den Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET)
Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen beschließt, zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26. April 2021 sowie der Richtlinie des Freistaats Thüringen zur „Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen“ vom 13. September 2021, die freiwillige Aufgabe der der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien auf den Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) zu übertragen, da diese Aufgabe das Leistungsvermögen der Gemeinde Gerstungen übersteigt.
Der KET hat zur Erfüllung dieser Aufgabe die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG) gegründet und wird sich dieser zur Erfüllung dieser Aufgabe bedienen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen ermächtigt den/die Bürgermeister/in insofern, alle erforderlichen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Übertragung der freiwilligen Aufgabe der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien stehen, deren Gegenstand der Auf- und Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen nach dem „graue-Flecken“-Förderprogramm des Bundes und des Landes sowie ggf. nachfolgender Programme im Gemeindegebiet ist, auf den KET umzusetzen sowie zur Ausführung aller damit in Zusammenhang stehender Aufgaben. Insbesondere wird der/die Bürgermeister/in ermächtigt, gegenüber dem KET den schriftlichen Antrag auf Aufgabenübernahme in diesem Zusammenhang zu stellen.
Die Übertragung der Aufgabe erfolgt mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten. Dazu gehören insbesondere: Durchführung des Markterkundungsverfahrens, Ermittlung der förderfähigen Adressen und Haushalte; Durchführung der Grobprojektplanung; Beantragung sowohl der vorläufigen als auch endgültigen Fördermittelbescheide; Ermittlung der vorhandenen und nutzbaren Infrastruktur (Infrastrukturatlas); Durchführung des Auswahlverfahrens zur Suche eines Netzbetreibers im Betreibermodell unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben; Durchführung der Feinprojektplanung für die Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens; Durchführung aller notwendigen verwaltungstechnischen Schritte einschließlich der notwendigen Vollzugslegitimation zur Beantragung der Zuwendung nach den geltenden Richtlinien; Durchführung und Ausschreibung des passiven Netzausbaus, Begleitung des Netzausbaus und der Betrieb des Netzes (insbesondere während der Zweckbindungsfrist für Fördermittel) einschließlich aller notwendigen Schritte zur Abwicklung des Förderverfahrens (u. a. Verwendungsnachweisführung); alle mit dem Netzeigentum verbundenen Aufgaben (z. B. Dokumentation, Erfassung im GIS, Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen).
einstimmig – 13 Ja-Stimmen
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 - Oberhalb der Bahn/Aufstellungsbeschluss
GR/2022/Ö/021
01 Der Gemeinderat fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 Gewerbegebiet „Oberhalb der Bahn“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 Gewerbegebiet „Oberhalb der Bahn“ der Gemeinde Gerstungen ist der Anlage zum Beschluss zu entnehmen.
02 Der Geltungsbereich der 1. Änderung wird im Wesentlichen im Osten von der Bahnstrecke Halle-Bebra und im Westen von der Bundesautobahn BAB 4 begrenzt. Im Norden ist eine Freiflächen-Photovoltaikanlage vorhanden und begrenzt hier den Geltungsbereich der 1. Änderung. Im Süden grenzt die Siedlung „Über der Eisenbahn“ an sowie die Straße „Am Berg“ (siehe Anlage).
03 Die 1. Änderung des Bebauungsplans wird vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Dementsprechend kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen werden. Im Zuge der Bebauungsplanänderung wird dennoch eine Grünordnung sowie ein Umweltbericht erarbeitet.
04 Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung sind:
Die Gemeinde Gerstungen beabsichtigt, den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 15 Gewerbegebiet „Oberhalb der Bahn“ zu ändern. Anlass der Änderung ist, dass die Gemeinde Gerstungen eine effektivere Verkehrserschließung umsetzen möchte, die eine bessere Erschließung der Bauflächen ermöglicht.
In Abstimmung mit dem Landratsamt des Wartburgkreises erfolgt die 1. Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, da nach Ansicht des Landratsamtes sowie der Gemeinde die Grundzüge der Planung durch die Änderung des Bebauungsplanes nicht betroffen sind.
einstimmig – 13 Ja-Stimmen
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 - Oberhalb der Bahn / Billigungs- und Auslegungsbeschluss
GR/2022/Ö/022
Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen beschließt:
01 Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 Gewerbegebiet „Oberhalb der Bahn“ der Gemeinde Gerstungen [Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB], bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 sowie der Begründung, wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 24.02.2022 gebilligt.
02 Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 Gewerbegebiet „Oberhalb der Bahn“ der Gemeinde Gerstungen [Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB], bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 sowie der Begründung, ist in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 24.02.2022 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
03 Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 Gewerbegebiet „Oberhalb der Bahn“ der Gemeinde Gerstungen [Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB] zu unterrichten.
04 Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen.
(einstimmig – 13 Ja-Stimmen)
Überplanmäßige Ausgabe im Bereich Fahrzeuge (EB GGS) durch Mittelumschichtung aus Haushaltsresten
GR/2022/Ö/023
Der Gemeinderat beschließt die Mittelumschichtung im Wirtschaftsplan für das laufende Haushaltsjahr 2022 aus dem Bereich 11.1 nachrichtlich Rest geplanter Maßnahmen 2021 in voller Höhe in den Bereich Fahrzeuge.
(einstimmig – 13 Ja-Stimmen)