Auf unserer Webseite werden nur unbedingt erforderliche Cookies (also nur systembedingte Cookies) gemäß unserer Datenschutzerklärung verwendet. Wenn Sie weiter auf diesen Seiten surfen, erklären Sie sich damit einverstanden.

Um eine Webstatistik mittels Matomo zuzulassen, müssten Sie hier bitte Ihr Einverständnis geben. Danke.

Beschlüsse des Gemeinderates Gerstungen vom

In öffentlicher Sitzung des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Gerstungen am 27.07.2022 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

Mittelumschichtung innerhalb des Investitionsplanes Trinkwasser 2022 des Eigenbetriebes Gemeindewerke Gerstungen

 GR/2022/Ö/029

Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen beschließt eine Mittelumschichtung im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2022 des Eigenbetriebes Gemeindewerke Gerstungen innerhalb des Investitionsplanes Trinkwasser aus den Positionen "sonstige Maßnahmen"

-       Wasserleitung Clausberg in Höhe 150.000,00 EUR
-       Rückbau Altbrunnen 1 u. 2 Marksuhl in Höhe 75.000,00 EUR

Planung Sozialtrakt u. Werkstatt für Wasserversorgung in Höhe von 35.000,00 EUR in die neue Position Bau Wasserleitung im B-Plangebiet Mittelweg von insgesamt 260.000,00 EUR.

Durchführung einer Bürgerbefragung - weiteres Vorgehen

einstimmig – 12 Ja-Stimmen

 

Straßenrechtliche Widmung des erstmalig hergestellten Straßenabschnitts "Oberhalb der Bahn" zwischen Weinbergstraße und Trafostation Solarpark

GR/2022/Ö/030

Der Gemeinderat beschließt:

Gemäß Thüringer Straßengesetz vom 07.05.1993 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. November 2020 (GVBl. S. 560) wird nachstehender Straßenabschnitt dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

Straße „Oberhalb der Bahn“ beginnend am Abzweig der Weinbergstraße bis auf Höhe der Trafostation am Solarpark (Flurstück-Nr. 3256) in der Gemarkung Gerstungen

Festsetzungen:

I. Klassifizierung
Der oben bezeichnete Straßenabschnitt ist Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 Thüringer Straßengesetz

II. Funktion
Der Straßenabschnitt dient als Haupterschließungsstraße

III. Träger der Straßenbaulast
Gemeinde Gerstungen

Der nachfolgende Lageplan ist Bestandteil dieser Widmungsverfügung.

einstimmig – 12 Ja-Stimmen