Beschlüsse des Gemeinderates Gerstungen vom
In öffentlicher Sitzung des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Gerstungen am 27.07.2022 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Mittelumschichtung innerhalb des Investitionsplanes Trinkwasser 2022 des Eigenbetriebes Gemeindewerke Gerstungen
GR/2022/Ö/029
Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen beschließt eine Mittelumschichtung im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2022 des Eigenbetriebes Gemeindewerke Gerstungen innerhalb des Investitionsplanes Trinkwasser aus den Positionen "sonstige Maßnahmen"
- Wasserleitung Clausberg in Höhe 150.000,00 EUR
- Rückbau Altbrunnen 1 u. 2 Marksuhl in Höhe 75.000,00 EUR
Planung Sozialtrakt u. Werkstatt für Wasserversorgung in Höhe von 35.000,00 EUR in die neue Position Bau Wasserleitung im B-Plangebiet Mittelweg von insgesamt 260.000,00 EUR.
Durchführung einer Bürgerbefragung - weiteres Vorgehen
einstimmig – 12 Ja-Stimmen
Straßenrechtliche Widmung des erstmalig hergestellten Straßenabschnitts "Oberhalb der Bahn" zwischen Weinbergstraße und Trafostation Solarpark
GR/2022/Ö/030
Der Gemeinderat beschließt:
Gemäß Thüringer Straßengesetz vom 07.05.1993 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. November 2020 (GVBl. S. 560) wird nachstehender Straßenabschnitt dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Straße „Oberhalb der Bahn“ beginnend am Abzweig der Weinbergstraße bis auf Höhe der Trafostation am Solarpark (Flurstück-Nr. 3256) in der Gemarkung Gerstungen
Festsetzungen:
I. Klassifizierung
Der oben bezeichnete Straßenabschnitt ist Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 Thüringer Straßengesetz
II. Funktion
Der Straßenabschnitt dient als Haupterschließungsstraße
III. Träger der Straßenbaulast
Gemeinde Gerstungen
Der nachfolgende Lageplan ist Bestandteil dieser Widmungsverfügung.
einstimmig – 12 Ja-Stimmen