Beschlussfassungen des Gemeinderates Gerstungen vom 26. Juni und 16. Juli 2020

In öffentlicher Sitzung des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Gerstungen am 25.06.2020 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

Aufstellung eines gesamtgemeindlichen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gerstungen

Beschluss Nr. 34-06/2020

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines gesamtgemeindlichen Flächennutzungsplanes für die Einheitsgemeinde Gerstungen nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch.

(einstimmig – 15 Ja-Stimmen)

 

1. Änderungssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Gerstungen

Beschluss Nr. 35-06/2020

Der Gemeinderat Gerstungen beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen der Einheitsgemeinde Gerstungen (Straßenausbaubeitragssatzung) vom 17.01.2007 in der vorliegenden Form und Fassung.

(einstimmig – 15 Ja-Stimmen)

 

1. Änderungssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Marksuhl

Beschluss Nr. 36-06/2020

Der Gemeinderat Gerstungen beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen der Gemeinde Marksuhl (Straßenausbaubeitragssatzung) vom 19.09.2001 in der vorliegenden Form und Fassung.

(einstimmig – 15 Ja-Stimmen)

 

1. Änderungssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Wolfsburg-Unkeroda

Beschluss Nr. 37-06/2020

Der Gemeinderat Gerstungen beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen der Gemeinde Wolfsburg-Unkeroda (Straßenausbaubeitragssatzung) vom 18.06.2003 in der vorliegenden Form und Fassung.  
(einstimmig – 15 Ja-Stimmen)

 

Billigung und Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Bohngartenfelde I“ des Ortsteils Marksuhl

Beschluss Nr. 38-06/2020

Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen beschließt:

 

01       Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplan „Bohngartenfelde I“ der Gemeinde Gerstungen [Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren], bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 500 sowie der Begründung, wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 13.02.2020 gebilligt.

 

02       Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung der 4. Änderung des Be-bauungsplan „Bohngartenfelde I“ der Gemeinde Gerstungen [Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren], bestehend aus der Plan-zeichnung im Maßstab 1: 500 sowie der Begründung, ist in der vor-liegenden Fassung mit Stand vom 13.02.2020 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

03       Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung des Bebauungsplans „Bohngartenfelde I“ der Gemeinde Gerstungen [Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren] zu unterrichten.

 

04       Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen.

(einstimmig – 15 Ja-Stimmen)

 

Erweiterung des „Flächen- und Maßnahmenpool (FuMP) Wartburgregion“ durch Beitritt/Auf-nahme der Flächen von Alt-Gerstungen

Beschluss Nr. 39-06/2020

Der Gemeinderat Gerstungen beschließt, dass nach der nun vollzogenen Gebietsreform das Gebiet des bestehenden Flächen- und Maßnahmepool Wartburgregion um die „Altgemeinden“ Gerstungen und Wolfsburg-Unkeroda erweitert und somit vollständig dem FuMP beigetreten wird.

(einstimmig – 15 Ja-Stimmen)

 

Friedhofssatzung der Gemeinde Gerstungen

Beschluss Nr. 40-06/2020

Die Friedhofssatzung der Gemeinde Gerstungen wird in der vorliegenden Form und Fassung beschlossen.

(14 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

 

Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Gerstungen

Beschluss Nr. 41-06/2020

Die Behandlung der Vereinsförderrichtlinie wird an den Kultusausschuss überwiesen. (einstimmig - 15 Ja-Stimmen)

 

Beitritt zum Kommunalen IT-Dienstleister – KIV

Beschluss Nr. 42-06/2020

1.    Der Gemeinderat Gerstungen beschließt, dass sich die Einheitsgemeinde Gerstungen an dem kommunalen IT-Dienstleister in Thüringen – Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH (KIV) – als Gesellschafterin durch den Erwerb von Anteilen in Höhe von 85,27 Euro beteiligt.

 

2.    Die Bürgermeisterin wird ermächtigt und beauftragt,

 

a)    allen notwendigen Beschlüssen, Verträgen und Rechtshandlungen zum Beitritt der Einheitsgemeinde Gerstungen zu dem Thüringer Kommunalen IT-Dienstleister – Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH (KIV) – zuzustimmen;

 

b)    alle im Rahmen des Beitrittsverfahrens erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Dies gilt auch für die Einholung von rechtsaufsichtlichen Genehmigungen sowie die notarielle Abwicklung der Beteiligung.

 

c)    dem Gesellschaftsvertrag der KIV (Anlage 1) sowie der Gesellschaftervereinbarung der KIV (Anlage 2) einschließlich ggf. notwendiger redaktioneller Änderungen aufgrund von behördlichen oder gerichtlichen Anordnungen zuzustimmen.

(einstimmig – 15 Ja-Stimmen)

 

Beteiligung EAM GmbH

Beschluss Nr. 43-06/2020

(1)  Die Gemeinde Gerstungen stimmt einer Beteiligung der Energie Region Kassel Beteiligungs- GmbH & Co. KG als neuem kommunalen Kommanditisten an der EAM GmbH & Co. KG sowie der damit einhergehenden Kapitalerhöhung dieser Gesellschaft um 15.774.000 Euro zu.
(2)  Die Gemeinde Gerstungen stimmt der Erhöhung der mittelbaren Beteiligung der Stadt Borgentreich an der EAM GmbH & Co. KG im Wege der Erhöhung der Beteiligung der EAM Sammel- und Vorschalt 4 GmbH an der EAM GmbH & Co. KG sowie der damit einhergehenden Kapitalerhöhung dieser Gesellschaft um 1.463.523,63 Euro zu.
(3)  Die Gemeinde Gerstungen stimmt denjenigen Änderungen des Gesellschaftsvertrages der EAM GmbH & Co. KG zu, die für eine Beteiligung der Energie Region Kassel Beteiligungs- GmbH & Co. KG als neuem kommunalen Kommanditisten an der EAM GmbH & Co. KG sowie der Erhöhung der Beteiligung der EAM Sammel- und Vorschalt 4 GmbH an der EAM GmbH & Co. KG erforderlich sind. Mit den Anpassungen des Konsortialvertrages besteht Einverständnis. Der Folge der Beteiligung, der eintretenden Reduzierung der eigenen mittelbaren Anteile, wird zugestimmt.
(4)  Der kommunale Vertreter der Gemeinde Gerstungen wird in der Gesellschafterversammlung der EAM Sammel- und Vorschalt 5 GmbH ermächtigt und beauftragt den zur Umsetzung der obigen Beschlüsse erforderlichen Gesellschafterbeschlüssen zuzustimmen und die Geschäftsführung zur Umsetzung dieser Beschlüsse anzuweisen und sie zur Unterzeichnung der zur Umsetzung erforderlichen Verträge zu ermächtigen und zu beauftragen.
(14 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

 

Grundsätze zur Haushaltsführung und Projektdurchführung

Beschluss Nr. 44-06/2020

Der Gemeinderat folgt den Empfehlungen des Bauausschusses, wonach begonnene Baumaßnahmen fertiggestellt, Erschließungsmaßnahmen durchgeführt und die übrigen eingestellten Straßenbaumaßnahmen zurückgestellt werden. Für die Hochbaumaßnahmen Witzlebener Hof Gerstungen und Anbau und Sanierung Kita Marksuhl wird die Verwaltung beauftragt, die Kostenberechnung für die vollumfänglich durchzuführenden Maßnahmen zu konkretisieren, weitere Fördergelder zu beantragen und gleichzeitig bereits zugesagte Fördergelder zu sichern. Für das geplante Multifunktionsgebäude in Wolfsburg-Unkeroda werden aufgrund der sehr ungünstigen Baugrundverhältnisse andere Alternativen für einen Bauplatz geprüft.

(14 Ja-Stimmen, 1 Stimmenhaltung)

 

Niederschriften der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates

Beschluss Nr. 45-06/2020

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gerstungen vom 12.03.2020 wird in der vorliegenden Fassung und Form genehmigt.

(13 Ja-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

 

Beschluss Nr.46-06/2020

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gerstungen vom 23.04.2020 wird in der vorliegenden Form und Fassung mit den Einfügungen – wie beschlossen - genehmigt.

(einstimmig - 15 Ja-Stimmen)

 

 

In öffentlicher Sitzung des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Gerstungen am 16.07.2020 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

Partielles Abwasserbeseitigungskonzept der Gesamtgemeinde Gerstungen für die Jahre 2020 und 2021

Beschluss Nr. 54-07/2020

Der Gemeinderat Gerstungen beschließt das partielle Abwasserbeseitigungskonzept Gesamtgemeinde Gerstungen für die Jahre 2020 und 2021.

(einstimmig – 16 Ja-Stimmen)

 

Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des B-Plan Nr. 3 „Mittelweg“ der Gemeinde Gerstungen

Beschluss Nr. 55-07/2020

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 3 „Mittelweg“ der Gemeinde Gerstungen

 

1.    Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Mittelweg“ der Gemeinde Gerstungen vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) Berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von

·         BUND Landesverband Thüringen – Kreisverband Eisenach und Wartburgkreis

 

b) Teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen vom

·         Thüringer Landesverwaltungsamt – Raumordnung und Landes-

planung

 

c) Nicht berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von

·         Industrie und Handelskammer Erfurt

 

2.    Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Hinweise sind bei der Vorlage zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

3.    Aufgrund des § 10 BauGB in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeitig gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Mittelweg“ in der Gemeinde Gerstungen - bestehend aus der Planzeichnung und dem Text als Satzung.

 

4.    Die Begründung wird gebilligt.

 

5.    Die Bürgermeisterin der Gemeinde Gerstungen, Frau Hartung, wird beauftragt, für die vorgenannte Satzung die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Finanzierung:

Die Finanzierung erfolgt aus der Haushaltsstelle 63000.94020.

(einstimmig – 16 Ja-Stimmen)

 

Stellungnahme der Gemeinde Gerstungen zum Antrag der K+S GmbH auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Salzabwasser

Beschluss Nr. 56-07/2020

Der vorliegenden Stellungnahme der Gemeinde Gerstungen zum Antrag der K+S Minerals & Agriculture GmbH auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Salzabwässern in die Werra für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2027 wird zugestimmt.

(14 Ja-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

 

Kindergartenbenutzungsordnung der Gemeinde Gerstungen

Beschluss Nr. 57-07/2020

Die Benutzungsordnung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Gerstungen wird in der vorliegenden Form und Fassung mit den abgestimmten Ergänzungen beschlossen.

(einstimmig – 16 Ja-Stimmen)