Beschlussfassungen des Gemeinderates Gerstungen vom 25. März 2021

 

Bestellung des Wirtschaftsprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebes

Beschluss Nr. GR 01/2021
Der Gemeinderat beschließt, auf Grundlage der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Gemeindewerke Gerstungen den Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses 2019 an die Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft zu vergeben.
(einstimmig – 16 Ja-Stimmen)

Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Eigenbetrieb Gemeindewerke Gerstungen Jahresabschluss 2020

Beschluss Nr. GR 02/2021
Der Gemeinderat beschließt, auf Grundlage der Betriebssatzung des Eigenbetriebes den Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses 2020 an die Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft zu vergeben.
(einstimmig – 16 Ja-Stimmen)

 

Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Eigenbetrieb "Gerstungen Grün und Service" Jahresabschluss 2020 und Erstellung der Eröffnungsbilanz

Beschluss Nr. GR 03/2021
Der Gemeinderat beschließt, auf Grundlage der Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Gerstungen Grün und Service“ den Auftrag zur Erstellung der Eröffnungsbilanz und Prüfung des Jahresabschlusses 2020 an die Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft zu vergeben.
(einstimmig – 16 Ja-Stimmen)

Beschlussfassung der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Gerstungen

Beschluss Nr. GR 04/2021
Der Gemeinderat beschließt die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Gerstungen in der Form und Fassung mit den formulierten Einfügungen.
(einstimmig – 16 Ja-Stimmen)

 

Beschlussfassung zur Vergabe von Aufträgen nach VOB, VgV und UVgO

Beschluss Nr. GR 05/2021
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, Vergabeverträge zu in der Haushaltssatzung und im Haushaltsplan genehmigten Maßnahmen bzw. Vorhaben im legitimierten Umfang unter der Maßgabe abzuschließen, dass

I. für die Baumaßnahmen

·         ein Ingenieurbüro bzw. eine andere berechtigte Stelle einen Vergabevorschlag erarbeitet hat, welcher den wirtschaftlichsten Bieter berücksichtigt;

·         die geplanten Mittel für diese Maßnahmen im Haushaltsplan höher oder gleich der in Auftrag gegebenen Summe sind;

·         eventuell gegebene Fördermittelbedingungen eingehalten werden.

·         Sollte kein Ingenieurbüro zur Auftragsvergabe zwischengeschaltet sein, so werden sowohl Werkleiter als auch Bauamtsleiter verpflichtet, im Falle extrem niedriger Gebote, diese nach den Vergaberegelungen zu prüfen und mit der Bürgermeisterin abzustimmen.

II. für die Vergaben von Lieferungen und Leistungen;

·         die geplanten Mittel für diese Maßnahmen im Haushaltsplan höher, gleich bzw. den rechtlichen Regelungen entsprechend der in Auftrag gegebenen Summe sind;

·         eventuelle Fördermittelbedingungen eingehalten werden.

III. eine Information für erfolgte Vergaben durch die Gemeindeverwaltung in den ihnen folgenden Gemeinderatssitzungen stattfindet. In Anlehnung an die Thüringer Verwaltungsvorschrift für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und der VOB/A werden dafür jedoch nur Vergaben berücksichtigt, die den Auftragswert von 150.000 € (ohne Umsatzsteuer) übersteigen.

Die Auftragsvergabe von Bau- und Dienstleistungen kann von der Bürgermeisterin auf die Werkleiter bzw. den Bauamtsleiter der Gemeinde Gerstungen delegiert werden.

Die Auftragsvergabe von Liefer- und Dienstleistungen kann von der Bürgermeisterin auf die Werkleiter bzw. den Hauptamtsleiter der Gemeinde Gerstungen delegiert werden.

(einstimmig – 15 Ja-Stimmen)

 

Haushaltsvorbereitung

Beschluss Nr. GR 06/2021
Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung mit der Planung eines Doppelhaushaltes für die Jahre 2021/2022.
(10 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

 

Beschluss Nr. GR 07/2021
Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Investitionsliste unter dem Vorbehalt der Darstellbarkeit im Haushaltsplan 2021/2022.
(13 Ja-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)

 

Beschlussfassung zum Verkauf von beweglichem Anlagevermögen

Beschluss Nr. GR 08/2021
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 67 i. V. m. § 26 (2) Nr. 13 ThürKO den Verkauf von folgenden Gegenständen:

-           Kleinschlepper ISEKI - Bauhof Gerstungen

-           KEF Mercedes Benz - Ortsteilwehr Gerstungen

-           LF Robur - Ortsteilwehr Marksuhl

-           2 x TSA 8/8 VEB Feuerlöschgerätewerk Görlitz

Ortsteilwehr Oberellen

Ortsteilwehr Marksuhl

-           1 x TSA 8 VEB Feuerlöschgerätewerk Görlitz - Ortsteilwehr Marksuhl

-           TSF Fiat - Ortsteilwehr Untersuhl

an den Höchstbietenden.

(einstimmig – 16 Ja-Stimmen).