Ehrungen von Alters- und Ehejubiläen
In der Gemeinde Gerstungen gehört es zur Tradition, dass der Bürgermeister bzw. ein Stellvertreter oder in den Ortsteilen die Ortsteilbürgermeister/-innen zu Alters- und Ehejubiläen gratulieren und Glückwünsche übermitteln.
Alle Eheleute, die im Jahr 2024 den 60., 65., 70., oder 75. Hochzeitstag begehen und eine offizielle Gratulation wünschen, bitten wir, ihr Ehejubiläum frühzeitig anzumelden. Weiterhin sind wir bei sogenannten „unrunden“ Jubiläen, wie z. B. bei 67 ½ Jahren (Steinerne Hochzeit) auf einen Hinweis durch die Jubilare, Verwandte, Freunde oder Bekannte angewiesen. Dies sollte mindestens einen Monat vorher, unter Vorlage der Heiratsurkunde, in der Gemeindeverwaltung Gerstungen oder in der Servicestelle Marksuhl erfolgen. Eheleute, die in Gerstungen bzw. in Marksuhl geheiratet haben, müssen sich nicht extra melden, da diese Jubiläen durch das Standesamt der Gemeinde Gerstungen bereits erfasst sind. Bei Altersjubiläen bedarf es ebenso keiner Antragstellung.
Widerspruch zur Weitergabe der Daten
Die Daten werden durch das Einwohnermeldeamt übermittelt (§ 50 Abs. 2 und 5 BMG). Es besteht für Sie die Möglichkeit, der Weitergabe Ihrer Meldedaten beim Einwohnermeldeamt oder in der Servicestelle Marksuhl zu widersprechen (Übermittlungssperre).