Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023

 

Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Gerstungen hat in seiner Sitzung am 11.05.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.

Mit Bescheid vom 12.05.2023 wurde die Haushaltssatzung gemäß §§ 57 Abs. 3, § 59 Abs. 4, 63 Abs. 2 i. V. m. §§ 76 Abs. 3 und 118 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) rechtsaufsichtlich genehmigt.

 

Die Haushaltssatzung der Einheitsgemeinde Gerstungen wird gemäß § 57 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) während der Dienststunden in der Finanzverwaltung des Rathauses Gerstungen, Wilhelmstraße 53, in der Zeit vom

19.05. – 02.06.2023

öffentlich ausgelegt und bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

 

Es wird darum gebeten, telefonisch vorab einen Termin zu vereinbaren. Die Telefonnummern entnehmen Sie bitte dem Amtsblatt oder der Veröffentlichung im Internet.

 

Gerstungen, den 15.05.2023

 

gez. Tim Rommert                          (Siegel)
Bürgermeister