Öffentliche und ortsübliche Bekanntmachung gemäß § 27 UVPG i. V. m. § 74 Abs. 4 und 5 VwVfG

K+S Minerals and Agriculture GmbH - Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren für die Fortsetzung der Einleitung von Salzabwässern der Kaliwerke Werra und Neuhof-Ellers in die Werra im Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2027 Bekanntmachung und Auslegung der Entscheidung

Das Regierungspräsidium Kassel erteilte mit Bescheid vom 23.12.2020, Gz.: 34/Hef-79f 12-03-352-2/500, der K+S Minerals and Agriculture GmbH (K+S) die bis zum 31.12.2021 befristete wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Salzabwässern der Werke Werra und Neuhof-Ellers in die Werra bei Philippsthal und Heringen unter Auflagen und weiteren Nebenbestimmungen. Das Vorhaben unterliegt der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist Bestandteil des Erlaubnisbescheids.

 

I. Bekanntmachung der Entscheidung

1.    Da mehr als 50 Zustellungen des Erlaubnisbescheids vorzunehmen wären, wird die nach § 74 Abs. 4 Satz 1 VwVfG vorgesehene individuelle Zustellung gemäß § 74 Abs. 5 VwVfG durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt.

 

2.    Gemäß § 74 Abs. 4 Satz 2 VwVfG liegt eine Ausfertigung des Bescheids und der Antragsunterlagen in den nachfolgend aufgezählten Städten und Gemeinden in der Zeit vom 16.03.2021 bis einschließlich 29.03.2021, von Montag bis Freitag während der allgemeinen Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus. Zur Eindämmung der Corona-Pandemie kann die Einsichtnahme ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen!

Stadt Achim, Obernstraße 38, 28832 Achim, Stadt Bad Karlshafen, Hafenplatz 8, 34385 Bad Karlshafen, Stadt Bad Oeynhausen, Schwarzer Weg 8, 32549 Bad Oeynhausen, Stadt Bad Sooden-Allendorf, Marktplatz 8, 37242 Bad Sooden-Allendorf, Gemeinde Berne, Am Breithof 6, 27804 Berne, Samtgemeinde Bevern, Angerstraße 13 a, 37639 Bevern, Stadt Beverungen, Weserstraße 12, 37688 Beverungen, Flecken Bodenfelde, Amelither Straße 23, 37194 Bodenfelde, Samtgemeinde Bodenwerder-Polle, Münchhausenplatz 3, 37619 Bodenwerder, Samtgemeinde Boffzen, Heinrich-Ohm-Straße 21 37691 Boffzen, Stadt Brake/Unterweser, Schrabberdeich 1, 26919 Brake, Stadt Bremen, An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen, Stadt Bremerhaven, Fährstraße 20, 27568 Bremerhaven, Gemeinde Butjadingen, Butjadinger Straße 59, 26969 Butjadingen, Stadt Cuxhaven, Rathausplatz 1, 27472 Cuxhaven, Gemeinde Dörverden, Große Straße 80, 27313 Dörverden, Stadt Eisenach, Markt 2, 99817 Eisenach, Stadt Elsfleth, Rathausplatz 1, 26931 Elsfleth, Gemeinde Emmerthal, Berliner Straße 15, 31860 Emmerthal, Stadt Eschwege, Obermarkt 22, 37269 Eschwege, Stadt Geestland, Am Markt 8, 27624 Geestland, Einheitsgemeinde Gerstungen, Wilhelmstraße 53, 99834 Gerstungen, Gemeinde Hagen im Bremischen, Amtsplatz 3, 27628 Hagen im Bremischen, Verwaltungsgemeinschaft Hainich-Werratal, Am Schloss 6, 99826 Berka vor dem Hainich, Stadt Hameln, Rathausplatz 1, 31785 Hameln, Stadt Hann. Münden, Böttcherstraße 3, 34346 Hann. Münden, Verwaltungsgemeinschaft Hanstein-Rusteberg, Steingraben 49, 37318 Hohengandern, Samtgemeinde Heemsen, Wilhelmstraße 4, 31627 Rohrsen, Stadt Heringen (Werra), Obere Goethestraße 17, 36266 Heringen (Werra), Gemeinde Herleshausen, Bahnhofstraße 15, 37293 Herleshausen, Stadt Hessisch Oldendorf, Marktplatz 13, 31840 Hessisch Oldendorf, Stadt Holzminden, Neue Straße 12, 37603 Holzminden, Stadt Höxter, Westerbachstraße 45, 37671 Höxter, Samtgemeinde Grafschaft Hoya, Schlossplatz 2, 27318 Hoya/Weser, Gemeinde Kalletal, Rintelner Straße 3, 32689 Kalletal, Flecken Langwedel, Große Straße 1, 27299 Langwedel, Gemeinde Lemwerder, Stedinger Straße 51, 27809 Lemwerder, Samtgemeinde Liebenau, Ortstraße 28, 31618 Liebenau, Gemeinde Loxstedt, Am Wedenberg 10, 27612 Loxstedt, Samtgemeinde Marklohe, Rathausstraße 14, 31608 Marklohe, Gemeinde Meinhard, Sandstraße 15, 37276 Meinhard, Stadt Minden, Kleiner Domhof 17, 32423 Minden, Samtgemeinde Mittelweser, Am Markt 4, 31592 Stolzenau sowie Hinter den Höfen 13, 31628 Landesbergen, Stadt Nienburg/Weser, Marktplatz 1, 31582 Nienburg/Weser, Stadt Nordenham, Walter-Rathenau-Straße 25, 26954 Nordenham, Stadt Petershagen, Bahnhofstraße 63, 32469 Petershagen, Marktgemeinde Philippsthal, Schloss 1, 36269 Philippsthal, Stadt Porta Westfalica, Kempstraße 1, 32457 Porta Westfalica, Gemeinde Reinhardshagen, Amtsstraße 10, 34359 Reinhardshagen, Forstgutsbezirk Reinhardswald, Obere Kasseler Straße 27, 34359 Reinhardshagen, Stadt Rinteln, Klosterstraße 19, 31737 Rinteln, Gemeinde Schwanewede, Damm 4, 28790 Schwanewede, Gemeinde Stadland, Am Markt 1, 26935 Stadland, Flecken Steyerberg, Lange Straße 21, 31595 Steyerberg, Samtgemeinde Thedinghausen, Braunschweiger Straße 10, 27321 Thedinghausen, Stadt Treffurt, Rathausstraße 12, 99830 Treffurt, Stadt Uslar (für gemeindefreies Gebiet Solling), Graftplatz 3, 37170 Uslar, Stadt Vacha, Bahnhofstraße 21, 36404 Vacha, Stadt Verden (Aller), Große Straße 40, 27283 Verden (Aller), Stadt Vlotho, Lange Straße 60, 32602 Vlotho, Stadt Wanfried, Marktstraße 18, 37281 Wanfried, Stadt Werra-Suhl-Tal, Markt 1, 99837 Werra-Suhl-Tal, Gemeinde Wesertal, Brückenstraße 1, 34399 Wesertal, Gemeinde Weyhe, Rathausplatz 1, 28844 Weyhe, Stadt Witzenhausen, Am Eschenbornrasen 19, 37213 Witzenhausen, Gemeinde Wurster Nordseeküste, Westerbüttel 13, 27639 Wurster Nordseeküste.

 

3.    Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid des Regierungspräsidiums Kassel vom 23.12.2020 allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt (§ 74 Abs. 5 Satz 3 VwVfG). Dies gilt auch gegenüber Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden wurde, sowie gegenüber denjenigen Vereinigungen, die keine Stellungnahme abgegeben haben.

 

4.    Eine Ausfertigung des Bescheids und der Antragsunterlagen können auch auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel unter https://rp-kassel.hessen.de/umwelt-natur/kaliindustrie eingesehen werden; maßgeblich ist jedoch der Inhalt der öffentlich zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (§ 27a VwVfG). Diese Bekanntmachung und der Bescheid inkl. zugrundeliegender Unterlagen sind außerdem im UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de/ abrufbar.

 

5.    Der Bescheid kann bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist am 29.04.2021 (einschließlich) von den Betroffenen, denjenigen, die Einwendungen erhoben haben sowie Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, schriftlich beim Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Bergaufsicht, Hubertusweg 19, 36251 Bad Hersfeld, oder elektronisch (salzwassereinleitung@rpks.hessen.de) angefordert werden.

 

II. Antragsgegenstand

Das Vorhaben der K+S umfasst die fortgesetzte Einleitung von salzhaltigen Produktions- und Haldenabwässern sowie salzhaltigen Grundwässern aus den Kaliwerken Neuhof-Ellers und Werra in die Werra bei Philippsthal und Heringen und die Einleitung von möglicherweise anfallenden salzhaltigen Wässern aus Kompensations- und Sicherungsmaßnahmen. Die maximale Salzabwassereinleitung soll auf max. 6,7 Mio. m³/a in 2021 und max. 6,0 Mio. m³/a im Zeitraum von 2022 - 2027 verringert werden. Die bis 31.12.2020 festgesetzten Grenzwerte für Chlorid (2.500 mg/l), Kalium (200 mg/l) und Magnesium (340 mg/l) am Pegel Gerstungen sollen bis Ende 2021 weiter gelten und danach in drei Schritten gemäß der K+S Wasserstrategie abgesenkt werden. Für die möglicherweise anfallenden Wässer aus den Sicherungs- und Kompensationsmaßnahmen der Haldenerweiterungen Wintershall und Hattorf wird für 2021 eine zusätzliche Jahreseinleitfracht von bis zu 28.500 t/a Gesamtmineralisation und für den Zeitraum 2022 -2027 eine zusätzliche Jahreseinleitfracht von bis zu 64.000 t/a beantragt. Der Untersuchungsraum umfasst den Flussschlauch inkl. der gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiete von Vacha bis zur Messstation Hemelingen an der Weser.

 

III. Verfügender Teil des Erlaubnisbescheids

Der K+S wird unbeschadet der Rechte Dritter gemäß §§ 8 Abs. 1, 9 Abs. 1 Nr. 4, 12 Abs. 1 und 2 sowie 57 Abs. 1 WHG die wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Salzabwässern sowie salzhaltigen Grundwässern der Werke Werra und Neuhof-Ellers in die Werra über die Einleitstellen am Standort Hattorf, Gemarkung Philippsthal, und die Einleitstelle am Standort Wintershall, Gemarkung Heringen, befristet bis zum 31.12.2021 mit folgendem Inhalt erteilt:

·         Es dürfen insgesamt max. 6,7 Mio. m³/a Salzabwasser in die Werra eingeleitet werden. Für die Einleitung salzhaltigen Grundwassers aus den Sicherungs- und Kompensationsmaßnahmen gilt eine Beschränkung der Jahresfracht der eingeleiteten Mineralisation (K, Mg, Na, Cl, SO4) auf 28.500 Tonnen.

·         Am Pegel Gerstungen dürfen die folgenden Grenzwerte nicht überschritten werden (24 h-Mischprobe): 90 °dH Gesamthärte; 2.400 mg/l Chlorid; 195 mg/l Kalium; 334 mg/l Magnesium, 780 mg/l Sulfat. Für den Parameter Kupfer darf die Einleitfracht der Werke Werra und Neuhof-Ellers maximal 65 % der Jahreskupferfracht in der Werra am Pegel Gerstungen betragen.

·         Soweit am Pegel Gerstungen ein Pegelstand von 390 cm erreicht oder überschritten wird, ist die Einleitung so vorzunehmen, dass eine Konzentration von maximal 250 mg/l Chlorid am Pegel Gerstungen nicht überschritten wird.

·         Die durch die Abwassereinleitung hervorgerufene Gewässeraufwärmung darf an den Einleitstellen 3°C, die durch die Abwassereinleitung insgesamt hervorgerufene Gewässertemperatur darf einen Höchstwert von 28°C in der Werra nicht überschreiten.

·         Die im Laufe des Verfahrens vorgebrachten Einwendungen und Forderungen werden aus den in der Entscheidung dargelegten Gründen zurückgewiesen, soweit ihnen nicht Rechnung getragen oder in der Entscheidung entsprochen wurde bzw. sie sich im Laufe dieses Verfahrens nicht erledigt haben.

·         Die sofortige Vollziehung der Erlaubnis wird angeordnet.

·         Über die Einleitung von salzhaltigen Abwässern ab dem Jahr 2022 wird antragsgemäß zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

·         Im Bescheid sind weitere Auflagen und weitere Inhalts- und Nebenbestimmungen, bspw. Rangfolge der Einleitung; Verbot Schwallbetrieb; Festlegung maximaler Umweltqualitätsnormen für Schwermetalle; Festlegung maximaler Einleitkonzentrationen an Mineralisation und Schwermetallen; Jahresschmutzwassermenge; Überwachungswerte für die Eigenkontrolle an den Einleitstellen und im Gewässer, verfügt.

 

IV. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei dem Verwaltungsgericht Kassel, Goethestraße 41 – 43, 34119 Kassel, Klage erhoben werden.

 

 

Bad Hersfeld, 16.02.2021                                                   Regierungspräsidium Kassel

                                                                                               Abteilung III Umweltschutz

                                                                                               Gz.: 34/Hef-79f 12-03-352-2/513 II