Schöffinnen und Schöffen gesucht

Am 31.12.2023 enden bundesweit die Amtszeiten der in der Strafrechtspflege tätigen Schöffen und Jugendschöffen. In Thüringen scheiden etwa 2.000 Personen aus ihrem Amt. Infolgedessen sind im Jahre 2023 Neuwahlen durchzuführen.

Das Wahlverfahren ist in den §§ 36 – 44 sowie § 77 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) und § 35 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) geregelt. Die Gemeinden müssen die Vorschlagslisten für die Wahl der Erwachsenen-Schöffen erstellen (§ 36 Abs. 1 GVG). Die Jugendhilfeausschüsse der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte müssen die Vorschläge für die Jugendschöffen aufstellen (§ 35 Abs. 1 JGG).

In die Vorschlagsliste der Gemeinde Gerstungen sind mindestens 8 Personen aufzunehmen.

Um als ehrenamtlicher Richter tätig zu werden, müssen jedoch einige Anforderungen erfüllt sein:

  • Vollendung des 25. Lebensjahres zu Beginn der Amtsperiode, das 70. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein,
  • Wohnsitz in der Gemeinde Gerstungen,
  • objektiv und unparteiisch, Bindung an Recht und Gesetz,
  • gutes Urteilsvermögen,
  • keine Vorstrafen, bei Amtsantritt keine schwebenden Verfahren,
  • durch Richterspruch keine Aberkennung der Fähigkeiten zum Bekleiden öffentlicher Ämter,
  • keine Mitarbeit beim Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR,
  • kein Vermögensverfall,
  • Eignung zum Amt darf nicht aus gesundheitlichen Gründen beeinträchtigt sein,
  • ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache.

Vorschläge für die Wahl der Schöffen können von Fraktionen/Parteien, Organisationen, Vereinen, Verbänden und Privatpersonen eingereicht werden.  Personen können sich auch selbst vorschlagen bzw. bewerben. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

Eine vorbereitete Erklärung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl als Schöffe/Jugendschöffe ist in der Gemeindeverwaltung, Wilhelmstr. 53, Hauptamt Zimmer 2.11 sowie in der Bürgerservicestelle Marksuhl, Bahnhofstraße 1, erhältlich.

Ebenfalls werden die Formulare für die Bewerbung im Internet unter www.gerstungen.de zur Verfügung gestellt.

Nähere Auskünfte können auch unter der Rufnummer 036922-245203 eingeholt werden.

Bewerbungen sind bis 15.06.2023 möglich!