SuedLink: Ankündigung von geophysikalischen Untersuchungen in der Kommune Gerstungen
Bekanntmachung
Der Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH plant den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Aktuell befindet sich SuedLink im Abschnitt D1 (Südlich Landesgrenze Hessen/Thüringen bis südlich Landesgrenze Thüringen/Bayern) im Planfeststellungsverfahren. Die Bundesnetzagentur hat hierzu den Untersuchungsrahmen nach § 20 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) festgelegt. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens sind verschiedene Vorarbeiten wie z. B. geophysikalische Untersuchungen notwendig. Diese dienen dazu, einen konkreten Leitungsverlauf zu finden, der die Belange von Mensch, Natur und Umwelt bestmöglich berücksichtigt. Die gewonnenen Daten und deren fachliche Bewertung fließen in den Abwägungsprozess zur Findung des konkreten Leitungsverlaufs ein und sind Bestandteil der sogenannten Unterlagen nach § 21 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Erst mit der Einreichung dieser Unterlagen erfolgt der Vorschlag für einen konkreten Leitungsverlauf. Mit den geplanten Untersuchungen ist keine Festlegung für einen Leitungsverlauf verbunden.
Informationen zu oberflächengeophysikalischen Untersuchungen
An ausgewählten Untersuchungsstellen werden oberflächengeophysikalische Untersuchungen durchgeführt. Die hierzu erforderlichen Messungen erfolgen ohne Eingriff in den Boden. Für diese nicht invasiven Untersuchungen wird zwischen einem Start- und einem Endpunkt eines Messprofils mittels Messausrüstung der Schichtenaufbau bis in geringe Tiefen gemessen. Hierzu ist es notwendig, dass das Gelände durch geschultes Personal betreten wird und kurzzeitig technische Ausrüstungsgegenstände im Gelände positioniert werden. Der Antransport der Ausrüstung erfolgt mittels PKW/Kleintransporter über bestehende Wege auf die Flurstücke. Nach Beendigung einer Messung wird die Ausrüstung wieder vollständig entfernt.
Eventuelle Schäden
Sollte es trotz aller Vorsicht bei der Ausführung der geophysikalischen Untersuchungen zu Schäden oder unmittelbaren Vermögensnachteilen kommen, werden diese durch die TransnetBW GmbH bzw. durch die von ihr beauftragten Firmen zeitnah beseitigt oder entsprechend den gesetzlichen Regelungen gem. § 44 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angemessen entschädigt.
Bekanntmachung und Termine
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 NABEG. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern oder sonstigen Nutzungsberechtigten die o. g. Maßnahmen gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Aufgrund der Größe des Untersuchungsgebiets und Vielzahl der Eigentümer und Nutzungsberechtigten wird es leider nicht möglich sein, jeden Eigentümer und Nutzungsberechtigten persönlich vor dem Betreten ihrer Grundstücke bzw. Wege einzeln über die Zuwegungen zu informieren.
Die geophysikalischen Untersuchungen erfolgen in der Kommune Gerstungen im Zeitraum vom 02.01.2023 bis 31.12.2023.
Der zeitliche Ablauf der Vorarbeiten hängt von den örtlichen Gegebenheiten und wetterbedingten Bodenverhältnissen ab. Die betroffenen Grundstücke für die Zuwegungen ergeben sich aus der beigelegten Segmentkarte. Diese liegen am Auslageort der Gemeindeverwaltung Gerstungen, Wilhelmstraße 53, 99834 Gerstungen, nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter 036922 245-101 zur öffentlichen Einsicht aus.
Bitte beachten Sie die aktuellen Corona-Bestimmungen in der Kommune.
Die Unterlagen liegen bis zum 31.12.2023 zur Einsichtnahme aus.
Kontakt für Rückfragen
Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der bauvorbereitenden Maßnahmen stehen Mitarbeitende von TransnetBW GmbH zur Verfügung:
TransnetBW GmbH
Tel.: 0800 380 470-1
E-Mail: suedlink@transnetbw.de