SuedLink: Ankündigung von Kartierungen und Trassenbesichtigungen in der Gemeinde Gerstungen

 

Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Am 30.10.2020 hat die Bundesnetzagentur die Bundesfachplanung für den Abschnitt D von SuedLink in Thüringen nach § 12 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) abgeschlossen. Im Zuge des in Kürze anschließenden Planfeststellungsverfahrens finden Kartierungsarbeiten sowie Trassenbesichtigungen statt. Die biologischen Kartierungen dienen der Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage, um die Vereinbarkeit des Gesamtvorhabens mit dem Natur- und Artenschutz zu prüfen. Die gewonnenen Daten und deren fachliche Bewertung sind Bestandteil der sogenannten Unterlagen nach § 21 NABEG. Die Trassenbesichtigungen dienen der Planung wichtiger Voruntersuchungen im Zuge des Planfeststellungsverfahrens, u.a. der Prüfung der Notwendigkeit weiterer faunistischer und floristischer Kartierungen sowie von Baugrunduntersuchungen. Mit den geplanten Kartierungen und Trassenbesichtigungen ist keine konkrete Festlegung für einen Leitungsverlauf verbunden.

 

Umfang der Kartierungsarbeiten

Die Kartierzeiträume orientieren sich an den verschiedenen Lebenszyklen der Fauna und Flora. Auch Art und Umfang der Kartierungen sind abhängig von der Art bzw. Artengruppe, die kartiert wird und können – je nach Artengruppe – in Form von Begehungen und Sichtbeobachtungen, aber auch durch das Ausbringen von Lockstöcken oder Hand- und Kescherfängen erfolgen.

 

Informationen zu den Kartierungsarbeiten

Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege und im Einzelfall Grundstücke zu betreten und / oder zu befahren. In der Regel werden sie zu Fuß durchgeführt und dauern – je nach Ziel der Kartierung – zwischen 15 Minuten bis zu mehreren Stunden pro Tag.

 

Umfang der Trassenbesichtigungen

Bei den Trassenbesichtigungen ermitteln wir Umweltdaten, Informationen über Kreuzungs-punkte sowie die örtlichen Gegebenheiten mit Blick auf geografisch und geologische Gesichtspunkte.

 

Informationen zu den Trassenbesichtigungen

Die Trassenbesichtigungen werden durch Kleingruppen von zwei Personen mit normalen Pkws durchgeführt. Diese benutzen öffentliche Wege und befahren Privatwege oder begehen Privatgrundstücke nur dort, wo es unbedingt notwendig ist. Bei den Trassenbesichtungen werden keine besondere Geräte eingesetzt, sondern lediglich fotografische Aufnahmen und Notizen angefertigt.

 

Eventuelle Schäden

Durch die Kartierungsarbeiten sowie Trassenbesichtigungen werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, werden diese durch die TransnetBW GmbH bzw. durch die von ihr beauftragten Firmen zeitnah beseitigt oder entsprechend den gesetzlichen Regelungen angemessen entschädigt.

 

Bekanntmachung und Termine

Die Berechtigung zur Durchführung dieser Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 NABEG. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Kartierungsarbeiten erfolgen in der Gemeinde Gerstungenim Zeitraum von 4.1.2021 bis 31.12.2021. Die Trassenbesichtigungen erfolgen im Zeitraum von 4.1.2021 bis 26.2.2021.

Die von den Kartierungsarbeiten betroffenen Grundstücke ergeben sich aus den Flurstücklisten und den zugehörigen Planunterlagen. Mit den Trassenbesichtigungen ist innerhalb des durch die Bundesnetzagentur festgelegten 1000-Meter-breiten Leitungskorridors auf dem Gemeindegebiet zu rechnen. Dieses ist ebenfalls ausgelegten Planunterlagen zu entnehmen. Die jeweiligen Unterlagen liegen am Auslageort der Gemeinde Gerstungen zur öffentlichen Einsicht aus: Gemeinde Gerstungen, Hautpamt, Herr Richter, Wilhelmstraße 53, 99834 Gerstungen. Falls Sie Einsicht in die Unterlagen nehmen möchten, treten Sie bitte in telefonischen Kontakt  (036922 245-101). Bitte tragen Sie am Auslageort eine Mund-Nase-Bedeckung.

 

Mitarbeiter der TransnetBW GmbH oder von ihnen beauftragte Firmen informieren die von den genannten Maßnahmen berührten Eigentümern und Nutzungsberechtigten zusätzlich schriftlich, sofern im Rahmen der Kartierungen temporäre Installationen (z. B. Nistkästen oder Lockstöcke) ausgebracht werden.

 

Aufgrund der Größe des Untersuchungsgebiets und einer notwendigen Flexibilität während der Trassenbesichtigung ist es leider nicht möglich, jeden Eigentümer und Nutzungsberechtigten direkt vor dem Betreten ihrer Wege/Grundstücke einzeln über die Trassenbesichtigung zu informieren.

 

Kontakt für Rückfragen

Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der Kartierungsarbeiten stehen Mitarbeiter der TransnetBW GmbH zur Verfügung:

 

TransnetBW GmbH

Tel.: 0800 3804701

E-Mail: suedlink@transnetbw.de

 

TenneT ist bei SuedLink für den nördlichen Trassenabschnitt und die Konverter in Schleswig-Holstein und Bayern zuständig. In den Zuständigkeitsbereich von TransnetBW fallen der südliche Trassenabschnitt und der Konverter in Baden-Württemberg.