SuedLink: Ankündigung zusätzlicher Kartierungsarbeiten sowie forstrechtlicher Kartierungen in der Gemeinde Gerstungen

 

Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Aktuell befindet sich SuedLink im Planfeststellungsabschnitt C2 in Hessen (zwischen der Landesgrenze Niedersachsen/Hessen bei Friedland bis zum Werratal bei Herleshausen) sowie in D1 in Thüringen (zwischen Gerstungen und Meiningen-Henneberg) im Planfeststellungsverfahren (§ 19, § 20) gemäß Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens finden Kartierungsarbeiten und forstrechtliche Kartierungen statt. Diese dienen dazu, einen konkreten Leitungsverlauf zu finden, der die Belange von Mensch, Natur und Umwelt bestmöglich berücksichtigt. Die biologischen Kartierungen und forstrechtlichen Kartierungen dienen der Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage, um die Vereinbarkeit von SuedLink mit dem Natur- und Artenschutz zu prüfen. Die gewonnenen Daten und deren fachliche Bewertung sind Bestandteil der sogenannten Unterlagen nach § 21 NABEG. Erst mit der Einreichung dieser Unterlagen erfolgt der Vorschlag für einen konkreten Leitungsverlauf.

Mit den geplanten Untersuchungen ist keine Festlegung für einen Leitungsverlauf verbunden.

 

Informationen zu den Kartierungsarbeiten

Die Kartierzeiträume orientieren sich an den verschiedenen Lebenszyklen der Fauna und Flora. Auch Art und Umfang der Kartierungen sind abhängig von der Artengruppe, die kartiert wird und können in Form von Begehungen und Sichtbeobachtungen, aber auch durch das Ausbringen von Lockstöcken oder mit Hand- und Kescherfängen erfolgen. Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege und im Einzelfall Grundstücke zu betreten und/oder zu befahren. In der Regel werden sie zu Fuß durchgeführt und dauern – je nach Ziel der Kartierung – zwischen 15 Minuten bis zu mehreren Stunden pro Tag.

 

Informationen zu den forstrechtlichen Kartierungen

Der Kartierungsbedarf und die kartierten forstlichen Parameter ergeben sich aus dem Hessischen Waldgesetz (HWaldG), dem Gesetz zur Erhaltung, zum Schutz und zur Bewirtschaftung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft - Thüringer Waldgesetz (ThürWaldG) sowie aus von den oberen Forstbehörden herausgegeben Handreichungen und Richtlinien zum forstrechtlichen Ausgleich. Die forstrechtlichen Kartierungen finden durch Sichtbegehungen statt. Es werden keine Materialien auf den Flächen ausgebracht. Der Kartierumfang orientiert sich dabei an den Flächengrößen und der Anzahl der aufgenommenen forstlichen Parameter. Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege und im Einzelfall Grundstücke zu betreten und / oder zu befahren. In der Regel werden sie zu Fuß durchgeführt und dauern zwischen 15 Minuten bis zu einer Stunde.

 

Eventuelle Schäden

Durch die genannten Vorarbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, werden diese durch TransnetBW bzw. durch die von ihr beauftragten Firmen zeitnah beseitigt oder entsprechend den gesetzlichen Regelungen in § 44 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angemessen entschädigt.

 

Bekanntmachung und Termine

Zusätzlich zu den bekanntgemachten Kartierungsarbeiten werden hiermit weitere Kartierungen angekündigt. Über die in den Flurstückslisten und Planunterlagen in diesem Rahmen ausgewiesenen Flurstücke hinaus ist die Betretung zusätzlicher Flurstücke bzw. sind zusätzliche Untersuchungen erforderlich.

 

Neben diesen zusätzlichen Kartierungsarbeiten werden auch forstrechtliche Kartierungen durchgeführt. Dies wird den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten der betroffenen Flurstücke mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung mitgeteilt. Die Kartierungsarbeiten finden im Zeitraum vom 18.08.2021 bis 31.12.2021, die forstrechtlichen Kartierungen im Zeitraum vom 18.08.2021 bis 31.12.2021 statt.

 

Die Berechtigung zur Durchführung dieser Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Die genannten zusätzlich betroffenen Grundstücke bzw. zusätzlichen Untersuchungen sowie die von den forstrechtlichen Kartierungen betroffenen Grundstücke ergeben sich aus entsprechenden Flurstücklisten bzw. zugehörigen Planunterlagen. Diese liegen zusätzlich zu den bereits ausgelegten Unterlagen am Auslageort der Gemeinde zur öffentlichen Einsicht aus. Falls Sie Einsicht in die Unterlagen nehmen möchten, rufen Sie dort bitte an. Informationen zum Auslageort und zur Kontaktaufnahme können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen:

 

Gemeinde
Auslageort
Öffnungszeiten
Kontakt
Gerstungen

 
Gemeinde Gerstungen

Vorzimmer der Bürgermeisterin

Wilhelmstraße 53,

99834 Gerstungen
nur nach telefonischer Absprache
036922 245-101
 

Bitte tragen Sie am Auslageort einen medizinischen Mund-Nase-Schutz.

 

Mitarbeitende von TransnetBW oder von ihnen beauftragte Firmen informieren die von den zusätzlichen Kartierungsmaßnahmen berührten Eigentümern und Nutzungsberechtigten zusätzlich schriftlich, sofern im Rahmen der Kartierungen temporäre Installationen (z. B. Nistkästen oder Lockstöcke) ausgebracht werden.

 

Kontakt für Rückfragen

Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der Kartierungsarbeiten stehen Mitarbeiter von TransnetBW zur Verfügung:

 

TransnetBW GmbH

Tel.: 0800 3804701

E-Mail: suedlink@transnetbw.de

www.transnetbw.de/suedlink

 

TenneT ist bei SuedLink für den nördlichen Trassenabschnitt und die Konverter in Schleswig-Holstein und Bayern zuständig. In den Zuständigkeitsbereich von TransnetBW fallen der südliche Trassenabschnitt und der Konverter in Baden-Württemberg.