Thüringer Verordnung zur weiteren Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie gefährlicher Mutationen

Vom 18. Februar 2021

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Die Änderungen im Überblick:

Ab 19. Februar:

Neue Ausnahmeregelungen bei Kontaktbeschränkungen

In fest organisierten privaten Gruppen soll die Betreuung von Kindern unter zwölf Jahren aus maximal zwei Haushalten erlaubt werden (Zuvor galt das nur für Kinder unter sechs Jahren.).
Bei den Kontaktbeschränkungen sollen Kinder bis einschließlich drei Jahren nicht mehr mitgezählt werden.
Anhebung der erlaubten Personenanzahl bei Bestattungen/Eheschließungen

Die maximale Teilnehmerzahl bei Bestattungen und standesamtliche Eheschließungen soll von 15 auf 25 Personen angehoben werden. Für anschließende Trauer- bzw. Hochzeitsfeiern sollen weiterhin die Kontaktbeschränkungen gelten.

Aufhebung der nächtlichen Ausgangsbeschränkung

Die nächtliche Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr soll entfallen.

Öffnung von Fahrschulen / nicht-öffentlichen Mensen

Fahrschulen sollen für den theoretischen Unterricht und die praktische Ausbildung für die Fahrerlaubnis geöffnet und betrieben werden können.
Mensen des Studierendenwerks Thüringen sollen für den nicht-öffentlichen Betrieb öffnen können.
Tragen von medizinischen Gesichtsmasken

Das Tragen von medizinischen Gesichtsmasken (für Personen ab 15 Jahren) soll nun auch

in Dienstleistungsbetrieben mit Publikumsverkehr,
bei der Inanspruchnahme von zulässigen Dienstleistungen und Angeboten mit Publikumsverkehr
beim theoretischen und praktischen Unterricht in Fahrschulen (auch bei Prüfungen)
sowie bei Sitzungen von kommunalen Gremien
verpflichtend werden.

Anpassungen der Testpflicht bei Besuchen in Pflegeeinrichtungen

Bei wiederholten Besuchen soll auf die Durchführung eines Antigenschnelltests verzichtet werden können sofern ein letztmalig in der Einrichtung durchgeführter Test mit negativem Testergebnis nicht länger als 48 Stunden zurückliegt.

Ab 1. März:

Öffnung von Geschäften/Dienstleistungen

Friseurbetriebe sollen wieder öffnen können.
Baumschulen, Gartenmärkte, Gärtnereien- und Floristikbetriebe sollen wieder öffnen können.
Zu den Bereichen Schulen und Kitas veröffentlicht das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend, Sport gesondert Informationen.

Neben der Sondereindämmungsverordnung sollen durch die Änderungsverordnung auch die Infektionsschutz-Grundverordnung und die Quarantäneverordnung bis zum 15. März verlängert werden.

 

Der vollständige Verordnungstext im Download als PDF siehe unten...