Wappen der Kommunen - Genehmigung der Verwendung
Leistungsbeschreibung
Das Wappen einer Gemeinde, einer Stadt oder eines Landkreises darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwendet werden.
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Verwendung des Wappens bei der Verwaltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten. Die Kommune entscheidet über den Antrag und gibt Ihnen die Entscheidung bekannt. Die Einzelheiten des Verfahrens bestimmt die Kommune im Rahmen der Gesetze.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Verwaltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.
Rechtsgrundlage
Die Genehmigung der Verwendung von Wappen ist für die Gemeinden und Städte in § 7 Absatz 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und für die Landkreise in § 90 Absatz 2 ThürKO geregelt.
Was sollte ich noch wissen?
Zuständig ist die Verwaltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.
Ein Service des Landes Thüringen
Hauptamt
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen
Dienstag: 09:00 - 12.00 u. 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlosssen
Donnerstag: 09:00 - 12:00 u. 14.00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Adressen
Wilhelmstraße 53
99834Gerstungen
Kontakt
- Telefon:
- 036922 245-201
- E-Mail:
- haupt@gerstungen.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja