Wappen der Kommunen - Genehmigung der Verwendung

Leistungsbeschreibung

Das Wappen einer Gemeinde, einer Stadt oder eines Landkreises darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwendet werden.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Verwendung des Wappens bei der Verwaltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten. Die Kommune entscheidet über den Antrag und gibt Ihnen die Entscheidung bekannt. Die Einzelheiten des Verfahrens bestimmt die Kommune im Rahmen der Gesetze.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Verwaltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.

Rechtsgrundlage

Die Genehmigung der Verwendung von Wappen ist für die Gemeinden und Städte in § 7 Absatz 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und für die Landkreise in § 90 Absatz 2 ThürKO geregelt.

Was sollte ich noch wissen?

Zuständig ist die Verwaltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.

Ein Service des Landes Thüringen

Hauptamt

Öffnungszeiten

Montag:        geschlossen


Dienstag:      09:00 - 12.00 u. 14:00 - 18:00 Uhr


Mittwoch:      geschlosssen


Donnerstag:  09:00 - 12:00 u. 14.00 - 16:00 Uhr


Freitag:         09:00 - 12:00 Uhr

Adressen
Anschrift
Einheitsgemeinde Gerstungen - Hauptamt
Wilhelmstraße 53
99834Gerstungen
Kontakt
Telefon:
036922 245-201
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Bilder